e130214
Februar 2020
e130216
2020-02-03
Der DWS-Gutachtendienst: so einfach, so schnell so gut!
/content/e3/e128028/e130214/e130216/pic_small/img/ger/Fotolia_Gutachtendienst.jpg?checksum=b371018dc04fba0c832cafe13d406dd6b225683c
Sie senden uns eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sowie die konkrete Fragestellung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg.
<h3><strong>Der DWS-Gutachtendienst: so einfach, so schnell so gut!</strong></h3>
<ul>
<li>Sie senden uns eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sowie die konkrete Fragestellung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg.</li>
<li>Daraufhin erhalten Sie umgehend ein Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit und des Festpreises.</li>
<li>Senden Sie uns Ihr Einverständnis zur Bearbeitung zu, erstellen wir Ihr DWS-Gutachten.</li>
<li>Sie erhalten Ihr Gutachten per Post und auf Wunsch auch als PDF-Datei.</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen zu unserem DWS-Gutachtendienst finden Sie hier: <a href="http://www.dws-institut.de/gutachtendienst">www.dws-institut.de/gutachtendienst</a></p>
<p> </p>
e130215
2020-02-03
Ankündigung der DWS-Berufsrechtstagung 2020
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Die diesjährige DWS-Berufsrechtstagung des wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht findet am 2. November 2020 statt. Hierzu finden Sie in Kürze weitere Informationen auf unserer Homepage.
<h3><strong>Ankündigung der DWS-Berufsrechtstagung 2020</strong></h3>
<p>Die diesjährige DWS-Berufsrechtstagung des wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht findet am 2. November 2020 statt. Hierzu finden Sie in Kürze weitere Informationen auf unserer Homepage.</p>
e130487
Juli 2020
e130489
2020-07-21
Reform der Außenprüfung, DWS-Symposium 2020
/content/e3/e128028/e130487/e130489/pic_small/img/ger/Logo%20Sym.png?checksum=5ea70c0b0c7c71d7c6c8f51cb0102dac059f8480
Am 25. November 2020 findet das DWS-Symposium erstmals als Online-Veranstaltung statt.
<p><strong>Reform der Außenprüfung, DWS-Symposium 2020</strong></p>
<p>Am 25. November 2020 findet das DWS-Symposium erstmals als Online-Veranstaltung statt. Schalten Sie sich dazu, wenn namhafte Experten über die „Reform der Außenprüfung“ referieren und diskutieren Sie online live mit. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.</p>
e130488
2020-07-21
Der DWS-Gutachtendienst unterstützt Sie auch im Sommer
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Sie möchten Ihren wohlverdienten Sommerurlaub genießen, haben aber noch einen komplexen Fall auf dem Tisch, der Ihnen Sorgen bereitet?
<p><strong>DWS-Gutachtendienst unterstützt Sie auch im Sommer</strong></p>
<p>Sie möchten Ihren wohlverdienten Sommerurlaub genießen, haben aber noch einen komplexen Fall auf dem Tisch, der Ihnen Sorgen bereitet? Lassen Sie den DWS-Gutachtendienst für sich arbeiten. Schicken Sie uns einfach Ihren steuerrechtlichen Sachverhalt als Gutachtenanfrage an <a href="mailto:info@dws-institut.de">info@dws-institut.de</a>, nehmen Sie unser Angebot für eine ausführliche Prüfung an und in vier bis sechs Wochen erhalten Sie Ihr passgenaues DWS-Gutachten. Unter <a href="https://www.dws-institut.de/gutachtendienst">https://www.dws-institut.de/gutachtendienst</a> finden Sie weitere Informationen.</p>
e130413
Juni 2020
e130414
2020-06-11
DWS-Berufsrechtstagung 2020
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Freuen Sie sich auf den 2. November 2020! Dort erwarten Sie auf der DWS-Berufsrechtstagung spannende Vorträge und Diskussionen zum Thema "Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht durch den Gesetzgeber“.
<h1><strong>DWS-Berufsrechtstagung 2020</strong></h1>
<p>Freuen Sie sich auf den 2. November 2020! Dort erwarten Sie auf der DWS-Berufsrechtstagung spannende Vorträge und Diskussionen zum Thema "Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht durch den Gesetzgeber“.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link: <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung">www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung</a></p>
e130387
Mai 2020
e130388
2020-05-18
DWS-Gutachtendienst hilft in der Krise
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Die andauernde Pandemie stellt alle Bereiche vor große Herausforderungen. Der DWS-Gutachtendienst ist weiterhin einsatzbereit und steht Steuerberatern und Steuerberaterinnen unterstützend zur Seite.
<h1>DWS-Gutachtendienst hilft in der Krise</h1>
<div>Die andauernde Pandemie stellt alle Bereiche vor große Herausforderungen. Dieser Trend macht auch vor Steuerberatungskanzleien keinen Anhalt. Viele Kanzleien werden mit unzähligen Anfragen kontaktiert und insbesondere die Beratung steht für viele Mandanten im Vordergrund. Der DWS-Gutachtendienst ist weiterhin einsatzbereit und steht Steuerberatern und Steuerberaterinnen unterstützend zur Seite. Mit unserer Hilfe lassen sich komplexe Sachverhalte auslagern. Dadurch werden Kapazitäten für andere Aufgaben frei.</div>
e130308
April 2020
e130309
2020-04-15
DWS-Wissenschaftspreis 2020 ausgeschrieben
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Auch in diesem Jahr zeichnet das DWS-Institut eine wissenschaftliche Arbeit (vornehmlich Dissertation) auf den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften aus.
<h1>DWS-Wissenschaftspreis 2020 ausgeschrieben</h1>
<p>Auch in diesem Jahr zeichnet das DWS-Institut eine wissenschaftliche Arbeit (vornehmlich Dissertation) auf den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften aus. Die Arbeiten werden vom Arbeitskreis „Steuerrecht“ begutachtet. Eingereicht werden können alle Arbeiten von Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, deren Verfahren an der Hochschule innerhalb der Zeit vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 abgeschlossen ist. Nähere Informationen finden Sie unter: <a href="https://www.dws-institut.de/wissenschaftspreis">https://www.dws-institut.de/wissenschaftspreis</a></p>
e130326
2020-04-20
Corona-Krise
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Wir sind für Sie da! Die Auswirkungen der Pandemie bestimmen weiterhin unseren Alltag – auch SteuerberaterInnen werden zur Unterstützung ihrer Mandanten momentan sehr stark eingespannt und vor neue Herausforderungen gestellt.
<h1>Corona-Krise</h1>
<p>Die Auswirkungen der Pandemie bestimmen weiterhin unseren Alltag – auch Steuerberaterinnen und Steuerberater werden zur Unterstützung ihrer Mandanten momentan sehr stark eingespannt und vor neue Herausforderungen gestellt. Das DWS-Institut unterstützt Sie weiterhin mit dem DWS-Gutachtendienst. Schicken Sie uns Ihre Fragestellungen, damit wir Ihnen Arbeit abnehmen und etwas Luft verschaffen können.</p>
<p>Auch unsere Kollegen von der DWS Steuerberater Medien GmbH stehen Ihnen zur Seite.</p>
<p>So bietet der DWS-Verlag zahlreiche Merkblätter zu aktuellen Themen an: <a href="https://www.dws-verlag.de/produkte/produktkategorien/coronavirus.html">https://www.dws-verlag.de/produkte/produktkategorien/coronavirus.html</a></p>
<p>DWS-Online hilft Ihnen mit passenden Seminaren sowie aktuellen Webinaren zur Bewältigung der Krise. Zu den arbeitsrechtlichen Folgen steht Ihnen beispielsweise folgendes Seminar zur Verfügung: <a href="https://www.dws-steuerberater-online.de/katalog/produkt/1254">https://www.dws-steuerberater-online.de/katalog/produkt/1254</a></p>
e130237
März 2020
e130259
2020-03-26
Corona-Krise
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Die Corona-Krise entfaltet schon jetzt massive Auswirkungen auf das alltägliche Leben. Auch in dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie wir Sie genau unterstützen erfahren Sie hier:
<h1>Corona-Krise</h1>
<p>Die Corona-Krise entfaltet schon jetzt massive Auswirkungen auf das alltägliche Leben. Insbesondere die Wirtschaft leidet unter den erlassenen Schutzmaßnahmen und hat mit enormen Umsatzeinbüßen zu kämpfen. Auch in dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:</p>
<p>Der DWS-Verlag bietet Ihnen alle wichtigen Informationen kompakt und übersichtlich in Form von Merkblättern an. Das Angebot wird ständig überarbeitet und um die wichtigsten Neuerungen ergänzt:</p>
<p><a href="https://www.dws-verlag.de/produkte/produktkategorien/coronavirus.html">https://www.dws-verlag.de/produkte/produktkategorien/coronavirus.html</a></p>
<p>Unsere Kollegen von DWS-Online arbeiten daran, Sie auch anhand von Seminaren zu unterstützen. So wird in Kürze das Seminar „DAS CORONAVIRUS UND SEINE ARBEITSRECHTLICHEN FOLGEN: TIPPS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS“ erscheinen. Weitere Seminare sind bereits in Planung.</p>
<p><a href="https://www.dws-steuerberater-online.de/suche?s=corona&t=5e7c51ad3016e767757202">https://www.dws-steuerberater-online.de/suche?s=corona&t=5e7c51ad3016e767757202</a></p>
e130238
2020-03-05
DWS-Broschüre „Der Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege“ erschienen
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Der Arbeitskreis Berufsrecht des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) hat sich im Jahr 2019 mit dem Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege befasst und sich im DStR Beihefter zum Berufsrecht in Heft 50/2019 auf eine Spurensuche begeben.
<p><strong>DWS-Broschüre „Der Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege“ erschienen</strong></p>
<p>Der Arbeitskreis Berufsrecht des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) hat sich im Jahr 2019 mit dem Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege befasst und sich im DStR Beihefter zum Berufsrecht in Heft 50/2019 auf eine Spurensuche begeben. Dabei wird aus der Perspektive des öffentlichen Rechts erörtert, welche Vorstellungen sich mit der „Organ“-Formel für die Stellung des Steuerberaters im Spannungsverhältnis zwischen Staat und Gesellschaft verbinden. Außerdem wird festgestellt, dass die aus der „Unabhängigkeit“ erwachsene Stellung des Steuerberaters innerhalb des Rechtsstaats in Konkurrenz zum Status des Steuerberaters als Interessenvertreter des Mandanten steht, wobei die Organstellung der Stellung als Interessenvertreter grundsätzlich nachgelagert ist. Hintergrund dieser Ausführungen ist das JStG 2019 mit dem § 32 Abs. 2 StBerG durch die Feststellung ergänzt wurde, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ein „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ sind.</p>
<p>Der Beihefter ist in der DWS-Broschüre „Der Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege“ veröffentlicht und kann <a href="https://www.dws-institut.de/arbeitskreise/berufsrecht">hier</a> angesehen werden.</p>
e130241
2020-03-10
Neues vom wissenschaftlichen Arbeitskreis Steuerrecht
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Am 9. März 2020 traf sich der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts in Berlin letztmalig in seiner bisherigen Zusammensetzung.
<p><strong>Neues vom wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht"</strong></p>
<p>Am 9. März 2020 traf sich der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts in Berlin letztmalig in seiner bisherigen Zusammensetzung. Nach einer 18-jährigen Mitarbeit verabschiedet sich Herr Prof. Dr. Wolfram Scheffler in den Ruhestand. Als Nachfolger wird Herr Prof. Dr. Robert Ullmann den Arbeitskreis zukünftig bei seiner wissenschaftlichen Arbeit unterstützen und bereichern. In seiner letzten Sitzung diskutierte Herr Prof. Scheffler zusammen mit dem Gast Herrn Dr. Thomas Eisgruber sowie den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises über die zeitnahe Betriebsprüfung. Der Arbeitskreis „Steuerrecht“ dankt Herrn Prof. Scheffler für die stets sehr gute Zusammenarbeit!</p>
e130201
Januar 2020
e130203
2020-01-07
Der DWS-Gutachtendienst ebnet Ihnen den Weg ins neue Jahr
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Der Gutachtendienst des DWS-Instituts bietet Steuerberaterinnen und Steuerberatern eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung.
<h3><strong>Der DWS-Gutachtendienst ebnet Ihnen den Weg ins neue Jahr</strong></h3>
<p> </p>
<p>Der Gutachtendienst des DWS-Instituts bietet Steuerberaterinnen und Steuerberatern eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: Ausführliche, unabhängige und passgenaue Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau. Damit leistet der Gutachtendienst einen Beitrag zur Qualitätssicherung Ihrer täglichen Berufspraxis.</p>
<p>Profitieren auch Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres hohen fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen, und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein.</p>
<p>Das DWS-Instituts bietet folgende Formate für die Beurteilung Ihres konkreten Sachverhalts an:</p>
<p>Second Opinion:</p>
<p>Sie erhalten eine kurze Einschätzung inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und des von Ihnen vertretenen Lösungsansatzes zu folgen ist. Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.</p>
<p>Der Festpreis für eine Second Opinion beträgt 500 Euro.*</p>
<p>Kurzgutachten:</p>
<p>Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis auf die Rechtslage. Ihr Sachverhalt wird summarisch geprüft und Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.</p>
<p>Der Festpreis für ein Kurzgutachten beträgt 900 Euro. *</p>
<p>Gutachten:</p>
<p>Sie erhalten ein ausführliches Gutachten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt wird präzise analysiert und das Gutachten wird passgenau erstellt. Meinungsstreitigkeiten werden umfassend dargestellt. Unterschiedliche Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung werden erörtert.</p>
<p>Ihnen wird vorab ein Festpreis mitgeteilt.</p>
<p> </p>
<p>*Preise netto zzgl. Der gesetzlich gültigen USt.</p>
e130202
2020-01-07
Ankündigung des DWS-Symposiums 2020
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Das diesjährige DWS-Symposium des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht findet am 23. November 2020 statt.
<h3><strong>Ankündigung des DWS-Symposiums 2020</strong></h3>
<p>Das diesjährige DWS-Symposium des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht findet am 23. November 2020 statt. Hierzu finden Sie in Kürze weitere Informationen auf unserer Homepage.</p>
<p> </p>
e130161
November 2019
e130162
2019-11-05
„Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“ – Berufsrechtstagung 2019 des DWS-Instituts
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Die Frage, inwiefern die gesetzliche Normierung der Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege einen echten Mehrwert für den Berufsstand mit sich bringt, stand im Fokus der diesjährigen Berufsrechtstagung.
<h3><strong>„Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“ – Berufsrechtstagung 2019 des DWS-Instituts</strong></h3>
<p>Die Frage, inwiefern die gesetzliche Normierung der Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege einen echten Mehrwert für den Berufsstand mit sich bringt, stand im Fokus der diesjährigen DWS-Berufsrechtstagung.</p>
<p>Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts, Präsident der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer München, wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass besonders in Deutschland die Steuerberater Träger von Funktionen zur Wahrung des Rechts und als solche dem Gemeinwohl zu gewissenhafter und ordnungsgemäßer Beratung verpflichtet sind. Der Steuerberater sei als Mediator im Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Steuerpflichtigen den sich entgegenstehenden Interessen von Staat und Bürger zwischengeschaltet. Der Steuerberater sorge für ein entsprechendes Gleichgewicht zwischen Staat und Steuerpflichtigem. Die Normierung der Organstellung mache daher einmal mehr die derzeit bestehende hohe Qualifizierung der Steuerberatung in Deutschland deutlich und zeige, dass es den hohen Wert professioneller Steuerberatung nicht nur im Zuge der Aufarbeitung der internationalen „Steuerskandale“ der letzten Jahre unbedingt zu erhalten gilt.</p>
<p>Die Expertendiskussion mit Herrn MD Dr. Hans-Ulrich Misera, Herrn Prof. Dr. Matthias Kilian und Herrn Dr. Stein, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer Rostock, widmete sich insbesondere der Frage, in welchen Punkten sich die gesetzliche Normierung der Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege durch das JStG 2019 einerseits auf das Verhältnis zwischen Steuerberater, Staat und Mandant und andererseits auf die Position des Berufsrechts der Steuerberater gegenüber der EU auswirkt und ob daraus eine neue Qualität für die Stellung des Steuerberaters folgt.</p>
<p>Im Ergebnis waren sich die Tagungsteilnehmer einig, dass die Einführung der Organstellung in das Gesetz, sowohl mit Blick auf Brüssel als auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung, ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes ist.</p>
<p>Prof. Dr. Thomas Mann, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht und Diskussionsleiter, stellte zusammenfassend fest, dass die Debatte zwar gezeigt habe, wie wichtig die gesetzliche Normierung der Organstellung ist, aber erst die zukünftige Rechtsprechung und weitere Entwicklung die sich daraus ergebenden Befugnisse und Bindungen konkretisieren werde.</p>
<p>Wer nicht an der DWS-Berufsrechtstagung teilnehmen konnte, kann <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung">hier</a> sich den Mitschnitt der Veranstaltung ansehen.</p>
e130163
2019-11-05
Thema des diesjährigen DWS-Symposiums: „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Angrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“
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Das diesjährige DWS-Symposium findet am 25. November 2019 in Berlin statt und widmet sich dem Thema: „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“.
<h3><strong>Thema des diesjährigen DWS-Symposium: „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Angrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“</strong></h3>
<p>Das diesjährige DWS-Symposium findet am 25. November 2019 in Berlin statt und widmet sich dem Thema: „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Angrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“.</p>
<p>Die Einführung der Abgeltungsteuer und die Änderung des GmbHG durch das MoMiG führten sowohl im Steuer- als auch im Gesellschaftsrecht zu einem Paradigmenwechsel. Die zu dieser Thematik ergangenen BFH-Entscheidungen sind bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und werfen die Frage auf, wie der Ausfall von Gesellschafterdarlehen im Zusammenwirken von § 17, § 20 und § 23 künftig dogmatisch einzuordnen ist und welche Auswirkungen sie auf die Praxis haben. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahressteuergesetz 2019 geplanten Ergänzung des Satz 3 in § 20 Abs. 2 EStG, der festgelegt, dass ein durch den Ausfall einer Kapitalforderung entstandener Verlust steuerlich unbeachtlich ist, nimmt das DWS-Institut die Rechtsprechung des BFH zum Anlass, auf dem diesjährigen DWS-Symposium mit namhaften Experten aus der Rechtswissenschaft sowie mit Vertretern der Politik und der Finanzverwaltung über Veräußerungsgewinne und Gesellschaftertdarlehen in der Krise – die schwierige Angrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG zu diskutieren.</p>
<p>Über <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium">www.dws-institut.de</a> können Interessierte sich online zu dieser Veranstaltung anmelden.</p>
<p> </p>
e130108
September 2019
e130109
2019-09-03
DWS-Gutachtendienst auf dem 42. Deutschen Steuerberatertag 2019 in Berlin
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Am 21. und 22. Oktober 2019 informiert der DWS-Gutachtendienst am Stand des DWS-Instituts auf dem 42. Deutschen Steuerberatertag 2019 in Berlin über seine Angebote.
<h3><strong>DWS-Gutachtendienst auf dem 42. Deutschen Steuerberatertag 2019 in Berlin</strong></h3>
<p>Am 21. und 22. Oktober 2019 informiert der DWS-Gutachtendienst am Stand des DWS-Instituts auf dem 42. Deutschen Steuerberatertag 2019 in Berlin über seine Angebote. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!</p>
<p>Der individuelle Einzelfall in der Steuerberatung wirft in konkreten Fällen häufig Fragen auf, die vom Praktiker nur mit großem Zeitaufwand gelöst werden können. Zudem kann es sinnvoll sein, eine zweite unabhängige Sichtweise einzuholen, um die eigene Rechtsauffassung zu unterstützen. Hier bietet das DWS-Instituts eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: Der DWS-Gutachtendienst erstell ausführliche unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Mit einem DWS-Gutachten sind Sie perfekt auf jede Situation der täglichen Praxis vorbereitet, von Betriebsprüfung bis hin zu Steuerrechtsprozessen oder spezifischen Situationen einer Gestaltungsberatung. Profitieren Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten der DWS-Instituts wegen ihres Ihren fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein. Bei einem Prosecco oder einer Apfelschorle beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zum Ablauf bei Beauftragung eines DWS-Gutachtens.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie zudem hier: <a href="https://www.dws-institut.de/gutachtendienst">https://www.dws-institut.de/gutachtendienst</a></p>
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2019-09-03
Jetzt zur DWS-Berufsrechtstagung 2019 anmelden!
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Diskutieren Sie mit, wenn das DWS-Institut am 4. November 2019 von 15:00 bis 17:15 Uhr in Berlin die DWS-Berufsrechtstagung zu dem Thema „Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“ veranstaltet.
<h3><strong>Jetzt zur DWS-Berufsrechtstagung anmelden!</strong></h3>
<p>Diskutieren Sie mit, wenn das DWS-Institut am 4. November 2019 von 15:00 bis 17:15 Uhr in Berlin die DWS-Berufsrechtstagung zu dem Thema „Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“ veranstaltet. Die DWS-Berufsrechtstagung wird in Ton und Bild aufgezeichnet und als Live-Streaming bereitgestellt. Über Ihre Anmeldung unter <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung</a> freuen wir uns.</p>
e130112
2019-09-03
In drei Schritten zu Ihrem DWS-Gutachten
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Lassen Sie jetzt unkompliziert und schnell ein passgenaues DWS-Gutachten für Ihren steuerrechtlichen Sachverhalt erstellen.
<h3><strong>In drei Schritten zu Ihrem DWS-Gutachten</strong></h3>
<p>Lassen Sie jetzt unkompliziert und schnell ein passgenaues DWS-Gutachten für Ihren steuerrechtlichen Sachverhalt erstellen: 1. Sachverhalt senden, 2. Angebot annehmen, 3. DWS-Gutachten erhalten. Nutzen auch Sie unsere effiziente und kostengünstige Serviceleistung für Ihren Erfolg! </p>
<p>www.dws-institut/gutachtendienst</p>
e130111
2019-09-03
Jetzt zum DWS-Symposium 2019 anmelden!
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Seien Sie dabei, wenn das DWS-Institut am 25. November 2019 von 15:30 bis 18:00 Uhr in Berlin das DWS-Symposium zu dem Thema „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise - die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“ diskutiert.
<h3><strong>Jetzt zum DWS-Symposium anmelden!</strong></h3>
<p>Seien Sie dabei, wenn das DWS-Institut am 25. November 2019 von 15:30 bis 18:00 Uhr in Berlin das DWS-Symposium zu dem Thema „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise - die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“ diskutiert. Als Hauptrednerin ist Frau Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am Bundesfinanzhof in München, vorgesehen. Jetzt anmelden</p>
<p>Das DWS-Symposium wird in Ton und Bild aufgezeichnet und als Live-Streaming bereitgestellt. Über Ihre Anmeldung unter <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium</a> freuen wir uns.</p>
e130125
2019-09-17
Neuer Vorstandsvorsitzender des DWS-Intsituts
Prof. Dr. Hartmut Schwab ist neuer Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts.
<h3>Prof. Dr. Hartmut Schwab ist der neue Vorstandsvorsitzende des DWS-Instituts e.V.</h3>
<p>Das DWS-Institut freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab, der bereits als langjähriges engagiertes Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht bekannt ist.</p>
<p>Wir danken Herrn Dr. Raoul Riedlinger für seine vertrauensvolle Arbeit als bisherigen Vorstandsvorsitzenden und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute.</p>
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e130187
Dezember 2019
e130188
2019-12-02
DWS-Symposium 2019 „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“
/content/e3/e128028/e130187/e130188/pic_small/img/ger/Podium.jpg?checksum=cfdc0e48b47798ab3f4294c984f32fbb2e527e80
Das diesjährige DWS-Symposium setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen der Ausfall bzw. Verzicht von Gesellschafterdarlehen gemäß § 20 EStG steuerlich zu berücksichtigen ist und ob § 17 EStG danach noch einen Anwendungsbereich hat.
<p><strong>DWS-Symposium 2019 „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“</strong></p>
<p>Das diesjährige DWS-Symposium setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen der Ausfall bzw. Verzicht von Gesellschafterdarlehen gemäß § 20 EStG steuerlich zu berücksichtigen ist und ob § 17 EStG danach noch einen Anwendungsbereich hat.</p>
<p>Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts, Präsident der BStBK, Präsident der StBK München, eröffnete in seiner Begrüßung die Veranstaltung mit dem Hinweis, dass sich mit dem Wegfall des Begriffs des funktionalen Eigenkapitals für Steuerberater eine ganz neue Beratungssituation für den Steuerberater ergeben hat und nicht klar war, wie der Mandant für den Krisenfall oder in der Krise zu beraten war.</p>
<p>In ihrem Impulsreferat nahm Frau Prof. Franceska Werth zur Abgrenzung von § 17 und § 20 EStG unter Berücksichtigung der jüngeren BFH-Rechtsprechung Stellung.</p>
<p>An der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen neben Prof. Schwab und Prof. Werth auch Herr MR Matthias Hensel (BMF) sowie Herr Joachim Moritz (RA/StB, Of Counsel, Richter am BFH a.D., Ernst & Young) teil. Geleitet wurde die Diskussion von Herr Prof. Roman Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht des DWS-Instituts. Die Teilnehmer erörterten, ob das Rad in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung von Finanzierungshilfen des Gesellschafters nach der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG und der Einführung der Abgeltungsteuer wirklich durch ein Nichtanwendungsgesetz unter Änderung der §§ 17, 20 EStG zurückgedreht werden soll oder ob es folgerichtig wäre, die Darlehensverluste von Gesellschaftern unabhängig davon, ob sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, unmittelbar im Anwendungsbereich des § 20 EStG zu erfassen und den § 17 EStG abzuschaffen.</p>
<p>Prof. Dr. Roman Seer stellte zusammenfassend fest, dass es in der Tat ein Beitrag zur Strukturbereinigung wäre, § 17 EStG abzuschaffen und § 20 EStG bei Abschaffung der Abgeltungsteuer so neu zu formulieren, dass ein synthetischer Einkommenstatbestand unter voller Wahrung des Nettoprinzips wiederhergestellt wird.</p>
<p>Den Live-Mitschnitt der Veranstaltung können Sie hier einsehen: <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium</a></p>
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e130189
2019-12-02
DWS-Wissenschaftspreis 2019 verliehen
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In diesem Jahr wurde Frau Dr. Julia Christine Jonas mit Ihrer Arbeit „Die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung des Unionsrechts“ mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet.
<p><strong>DWS-Wissenschaftspreis 2019 verliehen</strong></p>
<p>In diesem Jahr wurde Frau Dr. Julia Christine Jonas mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Frau Dr. Jonas ist als Rechtsanwältin und Notarin tätig und widmet sich in Ihrer Arbeit den „Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung des Unionsrechts“.</p>
<p>Frau Dr. Jonas untersucht das Spannungsverhältnis der umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen der unionsrechtlichen Regelung in Art. 11 MwStSystRL und dem nationalen Umsatzsteuerrecht in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UstG. Außerdem widmet sich Frau Dr. Jonas der Frage, ob ein Wahlrecht für bzw. gegen die umsatzsteuerliche Organschaft unionsrechtlich oder aus Verfassungsgründen geboten ist. Dabei wird auch darauf eingegangen, ob die Beschränkung der Organgesellschaft auf juristische Personen gegen die steuerliche Neutralität und den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die Arbeit von Frau Dr. Jonas hat eine hohe praktische Relevanz und betrachtet Schnittstellen zwischen Steuer-, Unions-, Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht. Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der umsatzsteuerlichen Organschaft.</p>
e130096
August 2019
e130097
2019-08-08
Save the Date: DWS-Berufsrechtstagung am 4. November 2019
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Am 4. November 2019 veranstaltet das DWS-Institut von 15:00 bis 17:15 Uhr in Berlin die DWS-Berufsrechtstagung 2019 zu dem Thema „Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuer-rechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“.
<h3><strong>Save the Date: DWS-Berufsrechtstagung am 4. November 2019</strong></h3>
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<p>Am 4. November 2019 veranstaltet das DWS-Institut von 15:00 bis 17:15 Uhr in Berlin die DWS-Berufsrechtstagung 2019 zu dem Thema <br />„Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“.</p>
<p>In § 32 Absatz 2 StBerG soll gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ergänzt werden, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege sind. Damit wird entsprechend einem Petitum des Berufsstands die besondere Funktion des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege festgehalten und ein Gleichklang mit der Berufsordnung der Rechtsanwälte in § 1 BRAO geschaffen.</p>
<p>Bislang weist das Steuerberatungsgesetz, insbesondere in § 33 StBerG, dem Steuerberater lediglich bestimmte Aufgaben zu. Was aber folgt aus der vorgesehenen ausdrücklichen gesetzlichen Normierung der Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege für dessen Funktion? Das BVerfG hat in Bezug auf den allgemeinen Status von Rechtsanwälten und Steuerberatern keine wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Berufsgruppen feststellt und beide (steuer-) rechtsberatenden Berufe gleichgestellt.</p>
<p>Zweifelsohne ist der Steuerberater Interessenvertreter seiner Mandanten. Er ist aber auch dem Gemeinwohl verpflichtet und Träger von Funktionen zur Wahrung des Rechts. Durch die Gemeinwohlverpflichtung, als deren Ausfluss der Steuerberater seinen Beruf nach § 57 Abs. 1 StBerG unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft auszuüben hat, ist die Interessenvertretung mithin beschränkt. Steuerberater unterliegen daher besonderen aus der Organstellung folgenden Pflichten. Dennoch dürfen die Berufspflichten die Rechte des Steuerberaters als Interessenvertreter nicht überlagern.</p>
<p>Stellt sich die Bezeichnung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege am Ende also doch nur als Schmuckstein für den Berufsstand heraus? Oder steckt mehr hinter der gesetzlichen Normierung der Organstellung?</p>
<p>In seinem Impulsreferat wird Herr Prof. Dr. Gerhard Ring eine Einführung in die Thematik geben und den Status des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege beleuchten.</p>
<p>Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion werden sich namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis der Frage stellen, inwiefern der Steuerberater zur Funktionsfähigkeit des staatlichen Abgabensystems beiträgt und dessen Stellung innerhalb des Rechtsstaates in Konkurrenz zum Status des Steuerberaters als Interessenvertreter des Mandanten steht.</p>
<p>Die DWS-Berufsrechtstagung wird in Ton und Bild aufgezeichnet und als Live- Streaming bereitgestellt.</p>
<p>Über Ihre Anmeldung unter <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung</a> freuen wir uns.</p>
e130098
2019-08-08
Save the Date: DWS-Symposium am 25. November 2019
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DWS-Institut veranstaltet am 25. November 2019 von 15:30 bis 18:00 Uhr in Berlin das DWS-Symposium 2019 zu dem Thema „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise - die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“.
<h3><strong>Save the Date: DWS-Symposium am 25. November 2019</strong></h3>
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<p>DWS-Institut veranstaltet am 25. November 2019 von 15:30 bis 18:00 Uhr in Berlin das DWS-Symposium 2019 zu dem Thema „Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise - die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“. </p>
<p>Die Einführung der Abgeltungsteuer und die Änderung des GmbHG durch das MoMiG führten sowohl im Steuer- als auch im Gesellschaftsrecht zu einem Paradigmenwechsel. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer sollte eine vollständige Erfassung von Wertveränderungen des Kapitalvermögens i.S.d. § 20 EStG im Privatvermögen erreicht werden. Das MoMiG führte zur Aufhebung des Begriffs des funktionalen Eigenkapitals durch den gesetzlichen Nachrang sämtlicher Gesellschafterfinanzierungen nach § 39 InsO im Insolvenzfall. Danach stellt sich die Frage neu, wie der Ausfall von Gesellschafterdarlehen in der Krise steuerlich einzuordnen ist.</p>
<p>Der BFH hat aktuell zwei Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die dogmatische Neueinordnung haben:</p>
<p>Nach dem BFH-Urteil vom 24. Oktober 2017 (VIII R 13/15) ist der endgültige Ausfall einer privaten Darlehensforderung, die nach der Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurde, als Verlust bei den Kapiteleinkünften gemäß § 20 Abs. 2 EStG steuerlich zu berücksichtigen. Das BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 (IX R 36/15) hat die Einschränkung der steuerlichen Anerkennung von krisenbestimmten Darlehen nach der Einführung des MoMiG zur Folge. Danach führen nur noch Aufwendungen des Gesellschafters zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S.d. § 17 EStG, die handels- und bilanzsteuerrechtlich als offene oder verdeckte Einlage in die Gesellschaft zu qualifizieren sind.</p>
<p>Die Entscheidungen sind bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und werfen die Frage auf, wie der Ausfall von Gesellschafterdarlehen im Zusammenwirken von § 17, § 20 und § 23 künftig dogmatisch einzuordnen ist und welche Auswirkungen sie auf die Praxis haben.</p>
<p>Im Rahmen des DWS-Symposiums werden namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis die unterschiedliche Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte beleuchten und die Abgrenzung und somit Zuordnung der Einkünfte zur maßgebenden Einkunftsart diskutieren. Als Hauptrednerin ist Frau Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am Bundesfinanzhof in München, vorgesehen.</p>
<p>Das DWS-Symposium wird in Ton und Bild aufgezeichnet und als Live- Streaming bereitgestellt.</p>
<p>Über Ihre Anmeldung unter <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/symposium</a> freuen wir uns.</p>
e130138
Oktober 2019
e130139
2019-10-07
Tschüss Sommer - Hallo Herbst
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Stürmisch und nass ist der Oktober mit einem Tief herangerauscht und hat die Sommerluft mit seiner kühlen Atlantikluft verdrängt. Tiefdruckgebiete von Norditalien bis nach Skandinavien sorgen in Mitteleuropa für wechselnde bis starke Bewölkung, viele Regengüsse und örtliche Gewitter.
<h3>Tschüss Sommer - Hallo Herbst</h3>
<p>Stürmisch und nass ist der Oktober mit einem Tief herangerauscht und hat die Sommerluft mit seiner kühlen Atlantikluft verdrängt. Tiefdruckgebiete von Norditalien bis nach Skandinavien sorgen in Mitteleuropa für wechselnde bis starke Bewölkung, viele Regengüsse und örtliche Gewitter. In den Alpen sinkt die Schneefallgrenze vorübergehend unter 2000 Meter Höhe. Viel zu schnell und vor allem viel zu plötzlich ist der Sommer vorbei und damit auch der letzte Rest vom Erholungseffekt. Was bleibt ist die Erinnerung...<br />...und der DWS-Gutachtendienst!</p>
<p>Insbesondere wenn im letzten Quartal des Jahres geplante Umstrukturierungen „schnell" noch auf Herz und Nieren geprüft und umgesetzt sowie Schenkungen vollzogen werden sollen und Jahresendfristen plötzlich rasant näher kommen, bieten wir Steuerberaterinnen und Steuerberatern eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: Der Gutachtendienst des DWS-Instituts erstellt ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Egal ob Erbschaft- und Schenkungsteuer, Ertragsteuer, Einkommensteuer, Insolvenzrecht, Gewerbesteuer oder Unternehmensnachfolge: Profitieren Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres hohen fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen, und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein.</p>
<p>Nutzen auch Sie unsere effiziente und kostengünstige Serviceleistung für Ihren Erfolg! www.dws-institut.de/gutachtendienst </p>
e130140
2019-10-07
Lernen Sie den DWS-Gutachtendienst persönlich kennen!
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Besuchen Sie uns am 21. und 22. Oktober 2019 am Stand des DWS-Instituts auf dem 42. Deutschen Steuerberatertag 2019 und informieren Sie sich über die Angebote des DWS-Gutachtendienstes.
<h3>Lernen Sie den DWS-Gutachtendienst persönlich kennen! </h3>
<p>Besuchen Sie uns am 21. und 22. Oktober 2019 am Stand des DWS-Instituts auf dem 42. Deutschen Steuerberatertag 2019 und informieren Sie sich über die Angebote des DWS-Gutachtendienstes. Denn der individuelle Einzelfall in der Steuerberatung wirft in konkreten Fällen häufig Fragen auf, die vom Praktiker nur mit großem Zeitaufwand gelöst werden können, zudem kann es sinnvoll sein, eine zweite unabhängige Sichtweise einzuholen, um die eigene Rechtsauffassung zu unterstützen. Mit einem DWS-Gutachten sind Sie perfekt auf jede Situation der täglichen Praxis vorbereitet, von Betriebsprüfung bis hin zu Steuerrechtsprozessen oder spezifischen Situationen einer Gestaltungsberatung. Profitieren Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein. </p>
<p>Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dws-institut.de/gutachtendienst </p>
e130141
2019-10-07
DWS-Berufsrechtstagung am 4. November 2019 – Sind Sie dabei?
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Am 4. November 2019 veranstaltet das DWS-Institut von 15:00 bis 17:15 Uhr in Berlin die DWS-Berufsrechtstagung 2019 zu dem Thema „Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuer-rechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?".
<h3>DWS-Berufsrechtstagung am 4. November 2019 – Sind Sie dabei?</h3>
<p>Am 4. November 2019 veranstaltet das DWS-Institut von 15:00 bis 17:15 Uhr in Berlin die DWS-Berufsrechtstagung 2019 zu dem Thema „Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“.</p>
<p>In § 32 Absatz 2 StBerG soll gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ergänzt werden, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege sind. Damit wird entsprechend einem Petitum des Berufsstands die besondere Funktion des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege festgehalten und ein Gleichklang mit der Berufsordnung der Rechtsanwälte in § 1 BRAO geschaffen.</p>
<p>Was aber folgt aus der vorgesehenen ausdrücklichen gesetzlichen Normierung der Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege für dessen Funktion? Zweifelsohne ist der Steuerberater Interessenvertreter seiner Mandanten. Er ist aber auch dem Gemeinwohl verpflichtet und Träger von Funktionen zur Wahrung des Rechts. Stellt sich die Bezeichnung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege am Ende also doch nur als Schmuckstein für den Berufsstand heraus? Oder steckt mehr hinter der gesetzlichen Normierung der Organstellung?</p>
<p>Die DWS-Berufsrechtstagung wird in Ton und Bild aufgezeichnet und als Live-Streaming bereitgestellt.</p>
<p>Über Ihre Anmeldung unter https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung freuen wir uns.</p>
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Juli 2019
e130080
2019-07-02
DWS-Wissenschaftspreis 2019 - Bewerbungsschluss naht!
/content/e3/e128028/e130079/e130080/pic_small/img/ger/Wissenschaftspreis.png?checksum=2fadb606c5861aea026f17b749581a51cec3a225
Das DWS-Institut hat den DWS-Wissenschaftspreis 2019 für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten ausgeschrieben.
<h3><strong>DWS-Wissenschaftspreis 2019 - Bewerbungsschluss naht!</strong></h3>
<p>Das DWS-Institut hat den DWS-Wissenschaftspreis 2019 für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten ausgeschrieben. Beteiligen können sich Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten. Berücksichtigt werden vornehmlich Dissertationen aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und der Finanzwissenschaften. Die Publikation muss wissenschaftlichen Kriterien genügen.</p>
<p>Das Verfahren an der Hochschule muss innerhalb der Zeit vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 abgeschlossen worden sein und die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 31. Juli 2019 bei der Geschäftsführung des DWS-Instituts eingereicht werden. Zudem wird erwartet, dass der Gewinner des Preises seine Arbeit sowohl in einem kurzen Video auf unserer Homepage als auch während des Symposiums vorstellt.</p>
<p>Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit kostenfrei im DWS-Verlag oder online auf der Homepage des DWS-Instituts zu veröffentlichen.</p>
<p>Die Bewerbungsfrist für den Wissenschaftspreis endet am 31. Juli 2019.</p>
<p>Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen stehen im Internet unter</p>
<p><a href="https://www.dws-institut.de/wissenschaftspreis">https://www.dws-institut.de/wissenschaftspreis</a>.</p>
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2019-07-02
DWS-Gutachtendienst lädt zur Sommerpause ein
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Genießen Sie Ihren wohlverdienten Sommerurlaub und lassen Sie während dieser Zeit den DWS-Gutachtendienst für sich arbeiten.
<h3><strong>DWS-Gutachtendienst lädt zur Sommerpause ein</strong></h3>
<p>Genießen Sie Ihren wohlverdienten Sommerurlaub und lassen Sie während dieser Zeit den DWS-Gutachtendienst für sich arbeiten. Schicken Sie noch heute Ihren steuerrechtlichen Sachverhalt als Gutachtenanfrage an <a href="mailto:info@dws-institut.de">info@dws-institut.de</a>, nehmen Sie unser Angebot für eine ausführliche Prüfung an und in vier bis sechs Wochen erhalten Sie Ihr passgenaues DWS-Gutachten. Unter <a href="https://www.dws-institut.de/gutachtendienst">https://www.dws-institut.de/gutachtendienst</a> finden Sie weitere Informationen.</p>
e130058
Juni 2019
e130059
2019-06-03
Herr Nikolai Smirnov gewinnt iPad
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Herr Nikolai Smirnov hat als Teilnehmer des DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESSES 2019 an der Verlosung des DWS-Instituts teilgenommen.
<h3><strong>Herr Nikolai Smirnov gewinnt iPad</strong></h3>
<p>Herr Nikolai Smirnov hat als Teilnehmer des DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESSES 2019 an der Verlosung des DWS-Instituts teilgenommen und ist der Gewinner eines iPads.</p>
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2019-06-03
Neue DWS-Muster Second Opinion des DWS-Gutachtendienstes
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Der individuelle Einzelfall in der Steuerberatung wirft häufig Fragen auf, die vom Praktiker nur mit großem Zeitaufwand gelöst werden können.
<h3><strong>Neue DWS-Muster Second Opinion des DWS-Gutachtendienstes</strong></h3>
<p>Der individuelle Einzelfall in der Steuerberatung wirft häufig Fragen auf, die vom Praktiker nur mit großem Zeitaufwand gelöst werden können. Zudem gibt es Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, eine zweite, unabhängige Sichtweise einzuholen und die eigene Rechtsauffassung überprüfen zu lassen. Mit dem DWS-Gutachtendienst sind Steuerberater und Steuerberaterinnen perfekt auf jede Situation der täglichen Praxis vorbereitet, von Betriebsprüfung bis hin zu Steuerrechtsprozessen oder spezifischen Situationen einer Gestaltungsberatung. Wir erstellen ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchsten Niveau. Damit bieten wir den Berufsangehörigen eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung und leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Beraterpraxis.</p>
<p>Folgende Gutachtenformate bietet das DWS-Institut an:</p>
<h3>Second Opinion</h3>
<p>Sie erhalten eine kurze Einschätzung, inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und dem von Ihnen vertretenen Lösungsansatz zu folgen ist. Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.</p>
<p>Der Festpreis für eine Second Opinion beträgt 500 Euro. Sehen Sie hierzu auch unsere aktuelle DWS-Muster Second Opinion.</p>
<p>Unsere Muster Second Opinion finden Sie hier: <a href="https://www.dws-institut.de/gutachtendienst">www.dws-institut.de/gutachtendienst</a></p>
<h3>Kurzgutachten</h3>
<p>Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis auf die Rechtslage. Ihr Sachverhalt wird summarisch geprüft und Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.</p>
<p>Der Festpreis für ein Kurzgutachten beträgt 900 Euro.</p>
<h3>Gutachten</h3>
<p>Sie erhalten ein ausführliches Gutachten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt wird präzise analysiert und das Gutachten wird passgenau erstellt. Meinungsstreitigkeiten werden umfassend dargestellt. Unterschiedliche Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung werden erörtert.</p>
<p>Ihnen wird vorab ein Festpreis mitgeteilt.</p>
<p>Um den Gutachtendienst in Anspruch zu nehmen, senden Sie uns eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sowie die konkreten Fragestellungen über unser online-Kontaktformular (<a href="https://www.dws-institut.de/gutachtendienst">https://www.dws-institut.de/gutachtendienst</a>), per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:</p>
<p>DWS-Institut<br />Luisa Luft, Rechtsanwältin, LL.M.<br />stellvertretende Geschäftsführerin<br />Behrenstraße 42, 10117 Berlin<br />Telefon: 030-24625071 I Fax: 030-24625050<br />E-Mail: <a href="mailto:info@dws-institut.de">info@dws-institut.de</a><a href="mailto:info@dws-institut.de"><br /></a>Internet: <a href="http://www.dws-institut.de">www.dws-institut.de</a></p>
<p> </p>
<p>Sie erhalten daraufhin umgehend ein Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit und des Honorars sowie gegebenenfalls weiterer, für die Erstellung des Gutachtens erforderlicher Unterlagen oder Auskünfte.</p>
e130061
2019-06-03
DWS-Jahresbericht 2018 erschienen
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Im Jahr 2018 haben uns insbesondere die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle sowie die Digitalisierung als berufsrechtliche Herausforderung besonders beschäftigt.
<h3><strong>DWS-Jahresbericht 2018 erschienen</strong></h3>
<p>Im Jahr 2018 haben uns insbesondere die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle sowie die Digitalisierung als berufsrechtliche Herausforderung besonders beschäftigt. Im Bereich des Gutachtendienstes wurden die Angebote und Konditionen noch attraktiver ausgestaltet. Zudem war auch die Nachwuchsförderung wieder ein wichtiges Thema. So wurde im Jahr 2018 Frau Dr. Chiara Balbinot für ihre Dissertation „Beihilfeverbot und Rechtsformneutralität – zugleich ein Beitrag zur Auslegung des Beihilfeverbots im Steuerrecht“ mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet.</p>
<p>Unseren Jahresbericht 2018 können Sie sich hier ansehen: <a href="http://www.dws-institut.de/ueber_uns">www.dws-institut.de/ueber_uns</a></p>
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2019-06-03
DWS-Berufsrechtstagung 2019 vormerken
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In § 32 Absatz 2 StBerG soll gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ergänzt werden, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege sind.
<h3><strong>DWS-Berufsrechtstagung 2019 vormerken</strong></h3>
<p>In § 32 Absatz 2 StBerG soll gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ergänzt werden, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege sind. Damit wird die besondere Funktion des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege festgehalten und ein Gleichklang mit der Berufsordnung der Rechtsanwälte in § 1 BRAO geschaffen. Obgleich kein anderer Freier Beruf so existenziell von staatlichem Handeln abhängt, wie der des Steuerberaters, weist bislang das Steuerberatungsgesetz, insbesondere in § 33 StBerG, dem Steuerberater lediglich bestimmte Funktionen zu. Was aber folgt aus der vorgesehenen ausdrücklichen gesetzlichen Normierung der Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege für dessen Funktion? Bringt sie ihm einen tatsächlichen Mehrwert?</p>
<p>Dieser Frage widmet sich die diesjährige Berufsrechtstagung, die am 4. November 2019 unter dem Titel "Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege - ein echter Mehrwert für den Berufsstand?" stattfindet.</p>
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e130026
Mai 2019
e130027
2019-05-02
DWS-Institut verlost Kurzgutachten
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Unter allen Teilnehmern des DEUTSCHEN STEUERBERATERKONKGRESSES 2019 verlosen wir unter anderem ein DWS-Kurzgutachten.
<h4>DWS-Institut verlost Kurzgutachten</h4>
<p>Unter allen Teilnehmern des DEUTSCHEN STEUERBERATERKONKGRESSES 2019 verlosen wir unter anderem ein DWS-Kurzgutachten. Einfach den DWS-Flyer in der Tagungsmappe öffnen und mit etwas Glück zum Beispiel ein DWS-Kurzgutachten oder ein iPad gewinnen.</p>
<p>Für alle, die leer ausgehen, gibt es kleine Trostpreise am Stand des DWS-Instituts. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!</p>
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2019-05-02
Tagungsband veröffentlicht!
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Die DWS-Berufsrechtstagung im November 2018 stand unter dem Thema „Digitalisierung – eine berufsrechtliche Herausforderung!“.
<h4><strong>Tagungsband veröffentlicht!</strong><strong> </strong></h4>
<p>Der wissenschaftliche Arbeitskreis Berufsrecht des DWS-Instituts begleitet aktuelle Fragestellungen des Berufsrechts und veranstaltet jährlich eine Berufsrechtstagung. Die DWS-Berufsrechtstagung im November 2018 stand unter dem Thema „Digitalisierung – eine berufsrechtliche Herausforderung!“. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion diskutierten die Teilnehmer über die zukünftige Rolle des Steuerberaters und die Standardisierungsmöglichkeiten seiner Tätigkeiten. Die Debatte beschäftigte sich neben der möglichen Reichweite der digitalen Transformation auch mit haftungsrechtlichen Überlegungen zu den immer mehr auf den Steuerberatungsmarkt drängenden Online-Portalen, die über intelligente und internetgestützte Softwarelösungen Steuerberatungsdienstleistungen anbieten.</p>
<p>Die äußerst spannende und aufschlussreiche Diskussion können Sie nunmehr im vom DWS-Verlag veröffentlichten Tagungsband nachlesen. Sie können den Tagungsband unter folgendem Link käuflich erwerben: <a href="https://www.dws-verlag.de/berufsrechtstagung-2018-digitalisierung-eine-berufsrechtliche-herausforderung-841.html">www.dws-verlag.de/berufsrechtstagung-2018</a>.</p>
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April 2019
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2019-04-05
DWS-Wissenschaftspreis 2019 ausgeschrieben!
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Auch in diesem Jahr vergibt das DWS-Institut für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten den DWS-Wissenschaftspreis.
<h3>DWS-Wissenschaftspreis 2019 ausgeschrieben!</h3>
<p>Auch in diesem Jahr vergibt das DWS-Institut für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten den DWS-Wissenschaftspreis. Berücksichtigt werden vornehmlich Dissertationen aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und der Finanzwissenschaften. Nähere Informationen finden Sie hier: <a href="https://www.dws-institut.de/wissenschaftspreis">DWS-Institut/Wissenschaftspreis</a>.</p>
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e129830
März 2019
e129831
2019-03-06
Sichern Sie sich eine Gutschrift in Höhe von 10% für Ihr nächstes DWS-Gutachten
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<p><br />Was bietet mir der DWS-Gutachtendienst?</p>
<p>Steuerrechtliche Gutachten für die Praxis – von der Beurteilung einer Gestaltungsberatung bis hin zu Gutachten zur Verwendung in Betriebsprüfungen oder Steuerrechtsprozessen.</p>
<p>Was kostet es?</p>
<p>Für das ausführliche Gutachten erhalten Sie nach Schilderung des Sachverhalts ein verbindliches Angebot (Festpreis). Wenn Sie sich <a href="https://www.steuerkoepfe.de/2018/11/14/dws-gutachtendienst-deals/">hier</a> registrieren, erhalten Sie einen Gutschein über 10 %, den Sie auf ein künftiges ausführliches Gutachten anwenden können.</p>
<p>Was bringt mir ein DWS-Gutachten?</p>
<p>Sicherheit durch fundierte Autoren. Zeitersparnis durch Teamarbeit mit ausgewiesenen Experten. Jetzt registrieren und bei Bedarf sparen. Den Gutschein erhalten Sie nach der Registrierung per E-Mail, legen Sie ihn dann einfach Ihrer Bestellung bei.</p>
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e129819
Februar 2019
e129820
2019-02-11
Veröffentlichung des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Mann zu den Vorbehaltsaufgaben
Das Rechtsgutachten „Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe auf dem Prüfstand des Verfassungs- und Unionsrechts“ von Herrn Prof. Dr. Mann ist als DWS-Broschüre erschienen.
<h3><strong>Veröffentlichung des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Mann zu den Vorbehaltsaufgaben</strong></h3>
<p>Das Rechtsgutachten „Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe auf dem Prüfstand des Verfassungs- und Unionsrechts“ von Herrn Prof. Dr. Mann ist als DWS-Broschüre erschienen.</p>
<p>In dem von der Bundessteuerberaterkammer in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten untersucht Herr Prof. Dr. Thomas Mann zum einen, ob die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe mit dem Europarecht vereinbar sind und zum anderen, ob sich aus dem Unionsrecht oder dem nationalen Verfassungsrecht eine Pflicht des deutschen Gesetzgebers herleiten lässt, in Entsprechung zu den österreichischen Bilanzbuchhaltern auch die Befugnisse inländischer geprüfter Bilanzbuchhalter zu erweitern.</p>
<p>Hintergrund dieser Fragestellungen ist, dass einerseits die Hilfeleistung in Steuersachen nach dem geltenden deutschen Recht den Angehörigen bestimmter Berufsgruppen vorbehalten ist, um sicherzustellen, dass nur Berufsangehörige, die über eine entsprechende Qualifikation und Kompetenz verfügen, die komplexe Aufgabe wahrnehmen. Anderseits geht mit der Reglementierung der Hilfeleistung in Steuersachen aber eine Beschränkung des freien Dienstleitungsverkehrs und des freien Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union einher, sodass die deutsche Reglementierung der Freien Berufe von der EU-Kommission kritisch hinterfragt wird. Hinzu kommt, dass die Interessenverbände der geprüften Bilanzbuchhalter in Deutschland darauf drängen, in einigen der bisher den Steuerberatern zugewiesenen Vorbehaltsaufgaben gleichlautend wie die österreichischen Bilanzbuchhalter tätig werden zu dürfen.</p>
e129798
Januar 2019
e129800
2019-01-03
Ankündigung der DWS-Berufsrechtstagung 2019 und des DWS-Symposiums 2019
Am 4. November 2019 veranstaltet das DWS-Institut die Jahrestagung 2019 des wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht.
<h4>Ankündigung der DWS-Berufsrechtstagung 2019 und des DWS-Symposiums 2019</h4>
<p>Am 4. November 2019 veranstaltet das DWS-Institut die Jahrestagung 2019 des wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht. Weitere Informationen zur DWS-Berufsrechtstagung hierzu finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.</p>
<p>Das DWS-Symposium 2019 des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht findet am 25. November 2019 statt. Auch hierzu finden Sie in Kürze weitere Informationen auf unserer Homepage.</p>
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e129801
2019-01-03
Stressfrei ins neue Jahr starten: Mit dem DWS-Gutachtendienst
Der DWS-Gutachtendienst bietet Ihnen steuerrechtliche Gutachten für Ihre Praxis – von der Beurteilung einer Gestaltungsberatung bis hin zu Gutachten zur Verwendung in Betriebsprüfungen oder Steuerrechtsprozessen.
<h4>Stressfrei ins neue Jahr starten: Mit dem DWS-Gutachtendienst</h4>
<p>Der DWS-Gutachtendienst bietet Ihnen steuerrechtliche Gutachten für Ihre Praxis – von der Beurteilung einer Gestaltungsberatung bis hin zu Gutachten zur Verwendung in Betriebsprüfungen oder Steuerrechtsprozessen.</p>
<p>Eine zweite, unabhängige Sichtweise stärkt die eigene Rechtsauffassung. Sie mindert auch den Zeitdruck, unter dem Steuerberater und Steuerberaterinnen im Einzelfall oft stehen – weil der Mandant drängt oder die Finanzverwaltung Fristen gesetzt hat. Daher bietet der DWS-Gutachtendienst eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau.</p>
<p>Der DWS-Gutachtendienst analysiert präzise den von Ihnen dargestellten Sachverhalt und erstellt ein passgenaues Gutachten. Meinungsstreitigkeiten werden umfassend dargestellt. Unterschiedliche Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung werden erörtert, alle Argumente werden aufgeführt und geprüft.</p>
<p>Sie erhalten eine fundierte Stellungnahme für den Einsatz in Betriebsprüfungen oder Steuerrechtsprozessen. Darüber hinaus ist aber auch die Beurteilung einer konkreten steuerspezifischen Situation für eine Gestaltungsberatung in einem ausführlichen DWS-Gutachten möglich. So sind Sie perfekt auf jede Situation der täglichen Praxis vorbereitet, von Betriebsprüfung bis hin zu Steuerrechtsprozessen oder spezifischen Situation einer Gestaltungsberatung.</p>
<p>Profitieren auch Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres hohen fachlichen Anspruchs genießen und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein.</p>
<p>Schildern Sie uns den zu prüfenden Sachverhalt und wir erstellen Ihnen ein Angebot für die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens.</p>
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e129799
Inhalte
e129786
Dezember 2018
e129787
2018-12-11
Symposium 2018 des DWS- Instituts: „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle – Vollziehbar?“
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Durch die Anzeigepflicht und den Austausch der gewonnenen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sollen die Finanzverwaltungen frühzeitig Kenntnis von grenzüberschreitenden Gestaltungen erlangen, um geeignete Gegenmaßnahmen gegen modellhafte Steuerverschiebungen ergreifen zu können.
<h3><strong>Symposium 2018 des DWS- Instituts: „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle – Vollziehbar?“</strong></h3>
<p>Durch die Anzeigepflicht und den Austausch der gewonnenen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sollen die Finanzverwaltungen frühzeitig Kenntnis von grenzüberschreitenden Gestaltungen erlangen, um geeignete Gegenmaßnahmen gegen modellhafte Steuerverschiebungen ergreifen zu können. Die in der EU-Richtlinie hierfür verwendeten Kennzeichen für eine meldepflichtige Gestaltung sind jedoch weit und zumindest teilweise unbestimmt. Daher widmete sich das diesjährige DWS-Symposium am 26. November 2018 der Vollziehbarkeit der Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle.</p>
<p>Dr. Raoul Riedlinger, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, führte in seiner Begrüßung zu der von der EU-Kommission beschlossenen Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aus und forderte, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht praxistaugliche Regelungen getroffen, die Verschwiegenheitspflicht der steuerberatenden Berufe gewahrt und angemessene Sanktionen festgelegt werden.</p>
<p>In seinem in das Thema einführenden Vortrag erläuterte Herr Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsmitglied des DWS-Instituts und Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, den Richtlinienentwurf und wies darauf hin, dass angesichts der Komplexität der Steuermodelle die 30 Tage-Frist für die Meldung nicht ausreichend sei. Zudem beinhalte die vorgesehene Anzeigepflicht eine große Rechtsunsicherheit darüber, welche grenzüberschreitenden Modelle tatsächlich anzeigepflichtig sind. Es brauche Zeit, hier eine rechtliche Einstufung vorzunehmen. Zu der von den Länderfinanzministern vorgeschlagenen Ausdehnung der Anzeigepflicht auf rein nationale Sachverhalte führte Dr. Schwab aus, dass die für das Unterlassen der Anzeigepflicht veranschlagten Bußgelder ein erhebliches, nicht zu versicherndes Risiko für den Steuerberater darstellen.</p>
<p>Auch in der anschließenden Diskussion wurde kontrovers diskutiert, inwiefern die Anzeigepflicht tatsächlich das beabsichtigte Ziel, noch nicht bekannte Steuergestaltungen aufzudecken, erreichen kann. Es wurde deutlich, dass die derzeit geplante Umsetzung insoweit erheblichen Bedenken begegnet. Die Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass die Vorhersehbarkeit und Bestimmtheit des Rechts nicht auf der Strecke bleiben dürfe.</p>
<p>Prof. Roman Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht, stellte zusammenfassend fest, dass der Berufsstand zweifellos dem Gemeinwohl verpflichtet sei, eine Anzeigepflicht in ihren Grenzen aber hinreichend bestimmt und erfüllbar sein müsse.</p>
<p>Bild- und Videomaterial sowie weitere Informationen stehen unter <a title="www.dws-institut.de" href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Symposium">www.dws-institut.de</a> zur Verfügung.</p>
e129769
November 2018
e129770
2018-11-05
Thema des diesjährigen DWS-Symposiums: „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle - Vollziehbar?"
Das diesjährige DWS-Symposium findet am 26. November 2018 in Berlin statt und widmet sich dem Thema: „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle - Vollziehbar?“.
<h3>Thema des diesjährigen DWS-Symposiums: „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle“</h3>
<p>Das diesjährige DWS-Symposium findet am 26. November 2018 in Berlin statt und widmet sich dem Thema: „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle - Vollziehbar?“.</p>
<p>Im Juni hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Ergänzung der Richtlinie 2011/16/EU entworfen, welcher eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle vorsieht. Die erforderlichen Maßnahmen sollen von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2018 umgesetzt werden. Doch gerade die nationale Umsetzung weist noch Gestaltungspotential für den Gesetzgeber auf und kann zu einer unangemessenen Belastung für den Steuerberater und den Steuerpflichtigen führen.</p>
<p>In Ergänzung zu der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen wurde in Deutschland durch die Finanzministerkonferenz im März 2018 zudem eine nationale Meldepflicht für inländische Gestaltungen aufgebracht.</p>
<p>Das DWS-Institut nimmt die anstehende Transformation der Richtlinie in nationales Recht zum Anlass, auf dem diesjährigen DWS-Symposium mit namhaften Experten aus der Rechtswissenschaft sowie mit Vertretern der Politik und der Finanzverwaltung über die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle zu diskutieren.</p>
<p>Über <a href="https://www.dws-institut.de/">www.dws-institut.de</a> können Interessierte sich online zu dieser Veranstaltung anmelden.</p>
e129771
2018-11-07
„Digitalisierung – Eine berufsrechtliche Herausforderung!“ - Berufsrechtstagung 2018 des DWS-Instituts
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Die Frage, in welchen Punkten die zunehmende Digitalisierung die Zukunft der Steuerberatung bestimmen und wie sich dies im Einzelnen auswirken wird stand im Fokus der Berufsrechtstagung 2018.
<h3>„Digitalisierung – Eine berufsrechtliche Herausforderung“ - Berufsrechtstagung 2018 des DWS-Instituts</h3>
<p>Die Frage, in welchen Punkten die zunehmende Digitalisierung die Zukunft der Steuerberatung bestimmen und wie sich dies im Einzelnen auswirken wird, stand im Fokus der Berufsrechtstagung 2018.</p>
<p>In seinem in das Thema einführenden Vortrag erläuterte Herr Markus Hartung, Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins und Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School, dass das Steuerberatungsgesetz die Entwicklung softwarebasierter Steuerberatungsleistungen über Online-Portale nicht aufhalten können wird, da berufsrechtliche Beschränkungen digitale Lösungen nicht verhindern werden. Allerdings ersetze Technologie nur, wofür man sowieso keinen Steuerberater brauche, so Hartung.</p>
<p>In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde vor allem deutlich, dass die Digitalisierung zu einer Wandlung des Begriffs der Steuerberatungsdienstleistung und des heutigen Verständnisses von einer Steuerberatungskanzlei führen wird. Digitalisierung ermöglicht einen neuen Zugang zum Mandanten und zum Berater, der zu einer Veränderung der Tätigkeit des Steuerberaters führen wird.</p>
<p>Prof. Mann, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht, stellte zusammenfassend fest, dass die Diskussion den Optimismus des Berufsstandes widerspiegele und die Steuerberater das Thema der Digitalisierung insgesamt nicht als Feindseligkeit aufgreifen, sondern als Chance, mit der man offensiv umgehe.</p>
<p>Bild- und Videomaterial sowie weitere Informationen stehen unter <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung">www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung</a> zur Verfügung.</p>
e129753
Oktober 2018
e129754
2018-10-01
DWS-Broschüre „Ausnahmen vom Verbot gewerblicher Tätigkeit“ erschienen
Der Arbeitskreis Berufsrecht des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) hat sich im Jahr 2017 mit dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit der Steuerberater befasst und im DStR Beihefter zum Berufsrecht in Heft 15/2018 eine Zwischenbilanz und Evaluierung vorgenommen.
<h3>DWS-Broschüre „Ausnahmen vom Verbot gewerblicher Tätigkeit“ erschienen</h3>
<p>Der Arbeitskreis Berufsrecht des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) hat sich im Jahr 2017 mit dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit der Steuerberater befasst und im DStR Beihefter zum Berufsrecht in Heft 15/2018 eine Zwischenbilanz und Evaluierung vorgenommen. Die dabei angesprochenen Fragestellungen sind vielgestaltig: Sie reichen von der Frage, wie sich die gesetzliche Maßgabe mit dem Grundsatz der Berufsfreiheit vereinbaren lässt, über das prozessuale Problem einer misslichen Parallelzuständigkeit von Verwaltungs- und Finanzgerichten bis zur vergleichenden Befassung mit der Rechtslage bei den Rechtsanwälten.</p>
<p>Der Beihefter ist in der DWS-Broschüre „Ausnahmen vom Verbot gewerblicher Tätigkeit“ veröffentlicht.</p>
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e129742
September 2018
e129743
2018-09-10
51. Jahres-Arbeitstagung „Recht und Besteuerung im Mittelstand 2018“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Familienunternehmen startet jetzt!
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<h3>51. Jahres-Arbeitstagung „Recht und Besteuerung im Mittelstand 2018“ <br />unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Familienunternehmen startet jetzt!</h3>
<p>Die beliebte Veranstaltungsreihe „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen“ des DWS-Instituts ist in diesem Herbst erstmalig mit dem neuen Motto „Recht und Besteuerung im Mittelstand" unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten im Familienunternehmen gestartet. Die nächsten Veranstaltungen werden in Baden-Baden, Nürnberg, München, Dortmund, Saarbrücken und Hamburg durchgeführt. Hier können sich die Teilnehmer über aktuelle Fragen rund um mittelständische Familienunternehmen informieren.</p>
<p>Neu ist insbesondere, dass die Veranstaltung in zwei Themenblöcke geteilt wird. Im ersten Teil referiert Herr Jürgen Sievert (StB/RA) „Rund um den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer“. Herr Prof. Dr. Andreas Söffing (StB) und Herr Dr. Jan Bron (LL.M., StB) erläutern im zweiten Themenblock „Steuerliche Aspekte des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft“. Jeder Themenblock wird in einen einführenden Vortrags- und einen vertiefenden Arbeitsteil untergliedert. Im Arbeitsteil werden Fallbeispiele bearbeitet; den Teilnehmern wird Gelegenheit gegeben, bereits vorab eigene Fälle einzubringen. Nutzen Sie diese neue Möglichkeit und schicken Sie uns Ihre Fälle!</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie hier -> <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Jahres-Arbeitstagung">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Jahres-Arbeitstagung</a>.</p>
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e129701
August 2018
e129703
2018-08-08
DWS-Gutachten jetzt noch schneller!
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<h3>DWS-Gutachten jetzt noch schneller!</h3>
<p>Ab sofort erhalten Sie Ihre Second Opinion und Ihr Kurzgutachten innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung.</p>
<h4>Second Opinion:</h4>
<p>Sie erhalten eine kurze Einschätzung, inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und dem von Ihnen vertretenen Lösungsansatz zu folgen ist. Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.<br />Der Festpreis für eine Second Opinion beträgt 500.*</p>
<h4>Kurzgutachten:</h4>
<p>Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis auf die Rechtslage. Ihr Sachverhalt wird summarisch geprüft und die Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.<br />Der Festpreis für ein Kurzgutachten beträgt 900 Euro.*</p>
<p>*Preise netto zzgl. der gesetzlich gültigen USt.</p>
e129702
2018-08-08
Thema der diesjährigen DWS-Berufsrechtstagung: Digitalisierung - Eine berufsrechtliche Herausforderung!
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<h3>Thema der diesjährigen DWS-Berufsrechtstagung: Digitalisierung- Eine berufsrechtliche Herausforderung!</h3>
<p>Die diesjährige DWS-Berufsrechtstagung findet am 6. November 2018 in Berlin statt und widmet sich dem Thema: Digitalisierung- Eine berufsrechtliche Herausforderung!</p>
<p>Bücher werden online bestellt, Arzttermine online gebucht und auch der Geldtransfer wird online vollzogen – unser Leben spielt sich immer mehr im Internet ab. In allen Bereichen der Wirtschaft ist die Digitalisierung in vollem Gange. Gerade für die Steuerberatung gelten dabei enorme Zukunftschancen sowie Risiken. So drängen Portalanbieter, die über intelligente und internetgestützte Softwarelösungen Steuerberatungsdienstleistungen anbieten, immer mehr auf den Steuerberatungsmarkt. Das Potential für die Digitalisierung von steuerberatenden Dienstleistungen ist noch größer als beim Rechtsanwalt, dessen Fokus stärker auf der persönlichen Beratung liegt. Demgegenüber sind die beruflichen Tätigkeiten des Steuerberaters einer Standardisierung eher zugänglich und bieten mehr Delegationsmöglichkeiten.</p>
<p>Die diesjährige DWS-Berufsrechtstagung am 6. November 2018 in Berlin widmet sich daher dem Thema: Digitalisierung- Eine berufsrechtliche Herausforderung!</p>
<p>Für den steuerberatenden Beruf stellt sich dabei in besonderem Maße die Frage, inwiefern die zunehmende Digitalisierung auch die Zukunft der Steuerberatung bestimmt. Inwieweit sind softwarebasierte Steuerberatungsleistungen über Onlineportale bzw. Softwareprogramme mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar? Ab wann stellen diese eine unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen dar? Wenn die bloße Ausfüllhilfe bzw. Eingabemaske noch nicht darunterfällt, ist die Schwelle zur Hilfeleistung in Steuersachen möglicherweise aber bereits dann überschritten, wenn z. B. im Rahmen eines Frage-Antwort-Dialogs auch einzelfallbezogene weitere Fragen gestellt werden.</p>
<p>Die DWS-Berufsrechtstagung soll die digitale Transformation mit Blick auf die Steuerberatung beleuchten, die Reichweite dieser Entwicklung aufzeigen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen aber auch die Chancen für den steuerberatenden Beruf thematisieren.</p>
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e129681
Juli 2018
e129682
2018-07-10
Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle wird neues Thema des DWS-Symposiums
Aufgrund der Aktualität und der Brisanz wird sich das diesjährige DWS-Symposium am 26. November 2018 mit den Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle befassen.
<h3>Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle wird neues Thema des DWS-Symposiums</h3>
<p>Aufgrund der Aktualität und der Brisanz wird sich das diesjährige DWS-Symposium am 26. November 2018 mit den Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle befassen.</p>
<p>Im Juni hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Ergänzung der Richtlinie 2011/16/EU entworfen, welcher eine Anzeigepflicht für bestimmt grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle vorsieht. Die erforderlichen Maßnahmen sollen von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2018 umgesetzt werden. Doch gerade die nationale Umsetzung weist noch Gestaltungspotential für den Gesetzgeber auf und kann zu einer unangemessenen Belastung für den Steuerberater und den Steuerpflichtigen führen.</p>
<p>In Ergänzung zu der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen wurde in Deutschland durch die Finanzministerkonferenz im März 2018 zudem eine nationale Meldepflicht für inländische Gestaltungen aufgebracht.</p>
<p>Das diesjährige DWS-Symposium soll einen Überblick über die Eckpunkte der derzeitig diskutierten Vorschläge einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen geben und den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum bei der nun anstehenden Transformation der Richtlinie in nationales Recht aufzeigen.</p>
e129649
Juni 2018
e129665
2018-06-04
Neues DWS-Musterkurzgutachten
Das DWS-Institut hat ein neues DWS-Musterkurzgutachten veröffentlicht.
<p><strong>Neues DWS-Musterkurzgutachten </strong></p>
<p>Das DWS-Institut hat ein neues DWS-Musterkurzgutachten veröffentlicht. Das Thema des Musterkurzgutachtens ist die offenbare Unrichtigkeit bei Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheides. Der Inhalt des Musterkurzgutachtens entspricht dabei dem tatsächlich in Auftrag gegebenen Kurzgutachten.</p>
e129666
2018-06-04
DWS-Treuebonus
Das DWS-Institut bietet bis 31. Dezember 2018 einen Treuevorteil in Höhe von 10 Prozent auf ein DWS-Kurzgutachten an.
<h3>DWS-Treuebonus</h3>
<p>Das DWS-Institut bietet bis 31. Dezember 2018 einen Treuevorteil in Höhe von 10 Prozent auf ein DWS-Kurzgutachten an. Das Angebot gilt bei Beauftragung eines ausführlichen DWS-Gutachtens bis 31. August 2018.</p>
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e129667
2018-06-04
DWS-Institut teilt Zweifel des BFH
Das DWS-Institut teilt die Zweifel, die der BFH an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen hat.
<h3>DWS-Institut teilt Zweifel des BFH</h3>
<p>Das DWS-Institut teilt die Zweifel, die der BFH an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen hat. Der wissenschaftliche Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts hat bereits im Jahr 2017 auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen.</p>
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e129668
2018-06-04
DWS-Wissenschaftspreis 2018 - Bewerbungsschluss 2018 naht!
Das DWS-Institut hat im März den DWS-Wissenschaftspreis 2018 für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten ausgeschrieben.
<h3>DWS-Wissenschaftspreis 2018 - Bewerbungsschluss 2018 naht!</h3>
<p>Das DWS-Institut hat im März den DWS-Wissenschaftspreis 2018 für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten ausgeschrieben. Beteiligen können sich Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten. Berücksichtigt werden vornehmlich Dissertationen aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und der Finanzwissenschaften. Die Publikation muss wissenschaftlichen Kriterien genügen.</p>
<p>Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit kostenfrei im DWS-Verlag oder online auf der Homepage des DWS-Instituts zu veröffentlichen und die Arbeit mit einer Zusammenfassung in einem kurzen Videoclip auf der Homepage des DWS-Instituts zu präsentieren.</p>
<p>Die Bewerbungsfrist für den Förderpreis endet am 31. Juli 2018.</p>
<p>Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen stehen im Internet unter</p>
<p>www.dws-institut.de zur Verfügung.</p>
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e129645
Mai 2018
e129646
2018-05-03
DWS-Gutachtendienst auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2018 in Berlin
Am 14. und 15. Mai 2018 informiert der DWS-Gutachtendienst am Stand des DWS-Instituts auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2018 in Berlin über seine Angebote. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
<h3><strong> DWS-Gutachtendienst auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2018 in Berlin</strong></h3>
<p>Am 14. und 15. Mai 2018 informiert der DWS-Gutachtendienst am Stand des DWS-Instituts auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2018 in Berlin über seine Angebote. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!</p>
<p>Der individuelle Einzelfall in der Steuerberatung wirft in konkreten Fällen häufig Fragen auf, die vom Praktiker nur mit großem Zeitaufwand gelöst werden können. Zudem kann es sinnvoll sein, eine zweite unabhängige Sichtweise einzuholen, um die eigene Rechtsauffassung zu unterstützen. Hier bietet das DWS-Institut eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: Der DWS-Gutachtendienst erstellt ausführliche unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Mit einem DWS-Gutachten sind Sie perfekt auf jede Situation der täglichen Praxis vorbereitet, von Betriebsprüfung bis hin zu Steuerrechtsprozessen oder spezifischen Situationen einer Gestaltungsberatung.</p>
<p>Profitieren Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres hohen fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen, und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein.</p>
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2018-05-22
DWS-Jahresbericht 2016/2017 erschienen
Der Jahresbericht 2016/2017 des DWS-Instituts zeigt Ihnen, welche Erfolge das DWS-Institut in den letzten zwei Jahren erzielt hat.
<h3>DWS-Jahresbericht 2016/2017 erschienen</h3>
<p>Der Jahresbericht der Jahre 2016 und 2017 des DWS-Instituts zeigt Ihnen, welche Erfolge das DWS-Institut in den letzten zwei Jahren erzielt hat.</p>
<p>In den Jahren 2016 und 2017 haben uns insbesondere drei Projekte besonders begleitet: die Weiterentwicklung des DWS-Gutachtendienstes, die Neukonzeptionierung des DWS-Förderpreises und die komplette Neugestaltung der Homepage des DWS-Instituts.</p>
<p>Den kompletten Jahresbericht im PDF-Format finden Sie <a title="Jahresbericht" href="https://www.dws-institut.de/ueber_uns">hier</a>.</p>
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2018-05-28
DWS-Institut nimmt Abschied von Prof. Flämig
Mit großer Anteilnahme haben wir, der Vorstand des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut), die Geschäftsführung, der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ sowie das gesamt DWS-Team, vom Tod von Herrn Prof. Flämig erfahren.
<h3>Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) nimmt Abschied von seinem langjährigen Mitglied <strong>Herrn Prof. Dr. Christian Flämig </strong>(1936-2018)</h3>
<p>Mit großer Anteilnahme haben wir, der Vorstand des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut), die Geschäftsführung, der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ sowie das gesamt DWS-Team, vom Tod von Herrn Prof. Flämig erfahren. Herr Prof. Flämig war 40 Jahre Mitglied im DWS-Institut in verschiedenen Funktionen und hat den Weg des Instituts entscheidend geprägt.</p>
<p>Neben seinen vielfältigen Haupt- und Ehrenämtern wurde Herr Prof. Flämig 1978 im Rahmen der 20. Mitgliederversammlung am 20. Juni auf Norderney in den DWS-Vorstand gewählt. Schon früh wies er auf das „immer chaotischer werdende Steuerrecht“ hin<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> und war ein Verfechter eines mittelstandsfreundlichen Steuerkonzepts. Daher lag es nahe, dass er in dem 1997 beim DWS-Institut eingerichteten wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“ das Amt des Vorsitzenden übernahm. Dieser wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ hat sich nie als „Medium im Elfenbeinturm“<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> gesehen, sondern setzt sich bis heute mit Untersuchungen zur Steuerwirkungslehre und Steuergestaltungsberatung in methodischer Hinsicht, mit rechtswissenschaftlichen Untersuchungen zur Systematisierung und Vereinfachung der Steuergesetze sowie mit Stellungnahmen zu Steuerreformplänen auseinander. Herr Prof. Flämig hat dies in seiner Zeit als Vorsitzender des Arbeitskreises aktiv begleitet und gestaltet. Die Arbeiten, die im wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“ entstanden, sind auf dem alljährlichen Symposium dem Fachpublikum vorgestellt worden. Als Moderator des ersten DWS-Symposiums im Jahr 2000 und Mitwirkender an zahlreichen DWS-Symposien in den Folgejahren hat Herr Prof. Flämig dazu beigetragen, dass sich diese Veranstaltung als hochkarätig besetztes steuerrechtliches Fachforum des DWS-Instituts etabliert hat.</p>
<p>Als erstes Projekt hat sich der Arbeitskreis unter Leitung von Herrn Prof. Flämig der „Verständigung im Steuerrecht“ vorgenommen mit dem Ziel, für die Angehörigen des steuerberatenden Berufs ein Positionspapier über neue Formen der Streitvermeidung und Streitschlichtung im Steuerverfahrensrecht zu entwickeln. Zu dieser Zeit zögerte die Finanzverwaltung noch, das Rechtsinstitut der Verständigung im Steuerrecht auf Rechtsfragen zu erstrecken. Angesichts der Tatsache, dass viele Streitfälle sich im Grenzbereich zwischen Tatsachenermittlung und Rechtsfragen bewegen, sollte nach Auffassung des Arbeitskreises eine Verständigung auch über die Rechtsfolgen eines bestimmten Sachverhalts zulässig sein. Das im Arbeitskreis am 26. Februar 2000 verabschiedete Positionspapier wurde im Rahmen des Symposiums „Verständigung im Steuerrecht“ am 28. Februar 2000 in Berlin einer breiten Fachöffentlichkeit präsentiert. Unter der Diskussionsleitung von Herrn Prof. Flämig kann als Ergebnis der Veranstaltung durchaus die Feststellung getroffen werden, dass Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung nunmehr für eine „Verständigung“ auch für die Rechtsfolgen eines Sachverhalts „offener“ geworden sind.</p>
<p>Dies ist nur ein Beispiel, an dem man das Wirken von Herrn Prof. Flämig im wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts erkennen kann. Viele weitere Veranstaltungen, Thesenpapiere und Stellungnahmen folgten bis er den Vorsitz des Arbeitskreises im Jahr 2002 abgab. Dem Arbeitskreis blieb er als Mitglied treu und setzte sich weiterhin für ein verfassungsmäßiges Steuerrecht ein.</p>
<p>Herr Prof. Flämig scheute sich nicht, seine Wortbeiträge ausdrucksstark zu untermauern, indem er zum Beispiel auf dem Symposium 2002, auf dem es um die Rückwirkung im Steuerrecht ging, die politische Lüge offen als Kampfmittel der politischen Parteien bezeichnete und er sich für klare, vernünftige Regelungen einsetzte<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a>. Auch 2005, als es auf dem Symposium um die Finanzverwaltung als Ersatzgesetzgeber ging, appellierte er an die Vernunft aller Beteiligten und die Vereinbarung eines Verhaltenskodex, um die Staatsorgane zu mehr Selbstbeschränkung im Sinne der „Organtreue“ aufzurufen<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a>.</p>
<p>Herr Prof. Flämig lobte die „unbestreitbaren Verdienste des BVerfG für die rechtsstaatliche Ausgestaltung des Steuerrechts“<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a> und wies beispielsweise im Rahmen des Symposiums 2006 zur „Reform der Erbschaftsteuer“ im Einführungsreferat schon vor 12 Jahren darauf hin, dass „wenn man davon ausgeht, dass die Erbschaftsteuer nicht abgeschafft werden kann, wir (…) eine realistische Bewertung“ brauchen. Außerdem erschien es ihm als „vernünftiger Weg, die Erbschaftsteuer nicht abzuschaffen, sondern sie für alle zu erheben, aber sie für alle in den Steuersätzen so drastisch zu senken, dass sie nicht existenzgefährdend wirkt“<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a>. Ein Ansatz, der nach wie vor aktuell ist.</p>
<p>Zu erwähnen ist außerdem die unter Federführung von Herrn Prof. Flämig entstandene Stellungnahme des Arbeitskreises zu dem Entwurf zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen aus dem Jahr 2007, ein Thema, das uns heute wieder akut beschäftigt. Nach Prof. Flämig sei eine solche Anzeigepflicht „unbeschadet des verfassungsrechtlichen Verdikts (…) auch ein Angriff auf die „Steuerkultur“ unseres Landes“<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a> .</p>
<p>Seine Vorstandarbeit beendete Herr Prof. Flämig im Jahr 2001, allerdings ließ es sich die Mitgliederversammlung nicht nehmen, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen. 2009 endete auch seine Arbeit im wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“. Er selbst sagte, dass nun Jüngere die Verantwortung übernehmen müssten. Dennoch blieb er dem DWS-Institut treu und arbeitete in den Jahren 2008 – 2011 als externer Gutachter für den DWS-Gutachtendienst.</p>
<p>Herr Prof. Flämig wird uns allen mit seiner außergewöhnlichen Persönlichkeit in Erinnerung bleiben. Seine Lebensfreude und Lebenskraft, seine Liebe zum Steuerecht, sein unverwechselbarer Humor und seine positive Grundeinstellung konnten auch durch persönliche Herausforderungen nicht gemindert werden. Er strahlte stets Optimismus aus. Mit Herrn Prof. Flämig verliert das deutsche Steuerrecht nicht nur einen fachlich brillanten Juristen, sondern auch einen Menschen, der es immer wieder verstanden hat, andere von steuerjuristischen Themen zu begeistern. Herrn Prof. Flämig live zu erleben, war immer ein Genuss. Seine Rhetorik mit scharfsinnigen Formulierungen, die überzeugten, ohne die Gesprächspartner bloßzustellen, machten ihn zu einem herausragenden Moderator.</p>
<p>Sämtliche Gremien und Mitarbeiter des DWS-Instituts werden sich immer gern an die Zusammenarbeit mit ihm zurückerinnern. Seine positive Lebenseinstellung und sein großer Respekt gegenüber anderen Menschen kann für viele ein Vorbild sein. Wir nehmen Abschied von einer geachteten Persönlichkeit, der wir ein ehrendes Gedenken bewahren. Wir sind in diesen schweren Stunden in Gedanken bei seiner Familie.</p>
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<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Vergl. Festschrift zum 40jährigen Bestehen des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Dr. Wilfried Dann, seinerzeit Vorsitzender des Vorstands des DWS-Instituts in der konstituierenden Sitzung des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ am 4. September 1997</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Vergl. Flämig in „Rückwirkung von Steuergesetzen“ Symposium des DWS-Instituts 2002</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Vergl. Flämig in „Die Finanzverwaltung – ein Ersatzgesetzgeber?“ Symposium des DWS-Instituts 2005</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Vergl. Flämig in „Verfassungsrecht und Steuerrecht – Verfassungsrechtlicher Rahmen für den Steuergesetzgeber“ Symposium des DWS-Instituts 2009</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> Vergl. Flämig in „Reform der Erbschaftsteuer“ Symposium des DWS-Instituts 2006</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> Vergl. Flämig in „Entwurf zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen, DWS-Institut 2007</p>
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April 2018
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2018-04-10
DWS-Tagungsband „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“ erschienen
Das DWS-Institut hatte die aktuellen Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts im Bereich der deutschen Unternehmensbesteuerung zum Anlass genommen, das DWS-Symposium 2017 dem Thema „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern– Ein Thema für den Mittelstand“ zu widmen.
<h3>DWS-Tagungsband „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“ erschienen</h3>
<p>Das DWS-Institut hatte die aktuellen Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts im Bereich der deutschen Unternehmensbesteuerung zum Anlass genommen, das DWS-Symposium 2017 dem Thema „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern– Ein Thema für den Mittelstand“ zu widmen.</p>
<p>Der einführende Vortrag widmete sich unter anderem der fehlenden Prognostizierbarkeit der Entscheidungen der EU-Kommission und machte deutlich, dass selbst ein gutgläubiger Steuerpflichtiger in der Regel keinen Vertrauensschutz beanspruchen kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mitgliedstaat gegen das Beihilfenrecht verstoßen hat. Das prinzipielle Beihilfenverbot und die damit verfolgte ökonomische Zielsetzung wurden von namhaften Experten in der Podiumsdiskussion angeregt diskutiert. Dabei stand insbesondere die Frage, wie mehr Rechtssicherheit erlangt werden kann, im Fokus.</p>
<p>Der DWS-Tagungsband „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“ gibt die Vorträge der Referenten des DWS-Symposiums 2017 und die anschließende Diskussion wieder.</p>
e129535
März 2018
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2018-03-06
DWS-Tagungsband "Der Steuerberater als Rechtsdienstleister" erschienen
Die Rolle des Berufsstandes als kompetenter Vertreter in finanzgerichtlichen Verfahren bzw. als außergerichtlicher Dienstleister stand im Fokus der Berufsrechtstagung 2017 mit dem Titel "Der Steuerberater als Rechtsdienstleister", denn Steuerberater sind in vielen Aspekten für ihre Mandanten der erste Ansprechpartner.
<p><strong>DWS-Tagungsband „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ erschienen</strong></p>
<p>Die Rolle des Berufsstandes als kompetenter Vertreter in finanzgerichtlichen Verfahren bzw. als außergerichtlicher Dienstleister stand im Fokus der Berufsrechtstagung 2017 mit dem Titel „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“, denn Steuerberater sind in vielen Aspekten für ihre Mandanten der erste Ansprechpartner.<br />Der einführende Vortrag widmete sich der Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Expertendiskussion beleuchtete die aktuelle Rechtslage zur Rolle der Steuerberater. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche außerhalb des originären Aufgabenbereichs des Steuerberatungsgesetzes liegenden außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen Steuerberater anbieten dürfen.</p>
<p>Der DWS-Tagungsband „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ gibt die Vorträge der Referenten der DWS-Berufsrechtstagung 2017 und die anschließende Diskussion wieder.</p>
e129508
Februar 2018
e129509
2018-02-06
Nachwuchswissenschaftler gesucht
Auch in diesem Jahr laden wir NachwuchswissenschaftlerInnen ein, Ihre Arbeiten einzureichen und sich für den DWS-Wissenschaftspreis 2018 zu bewerben.
<h3>Nachwuchswissenschaftler gesucht!</h3>
<p>Auch in diesem Jahr laden wir NachwuchswissenschaftlerInnen ein, Ihre Arbeiten einzureichen und sich für den DWS-Wissenschaftspreis 2018 zu bewerben. Mit dem Wissenschaftspreis soll die beste Arbeit auf dem Gebiet des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften ausgezeichnet werden. Bewerben können sich Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten. Bewerbungsschluss ist am 31. Juli 2018.</p>
<p>Der Wissenschaftspreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit kostenfrei in der Schriftenreihe des DWS-Instituts oder online auf der Homepage des DWS-Instituts zu veröffentlichen und die Arbeit mit einer Zusammenfassung in einem kurzen Videoclip zu präsentieren.</p>
<p>Weiter Informationen finden unter <a href="https://www.dws-institut/">www.dws-institut.de</a></p>
e129323
Januar 2018
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2018-01-12
Ankündigung der Berufsrechtstagung 2018 und des DWS-Symposiums 2018
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<h3>Ankündigung der DWS-Berufsrechtstagung 2018 und des DWS-Symposiums 2018</h3>
<p>Am 6. November 2018 veranstaltet das DWS-Institut die Jahrestagung 2018 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht". Weitere Informationen zur DWS-Berufsrechtstagung hierzu finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.</p>
<p>Das DWS-Symposium 2018 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ findet am 26. November 2018 statt. Auch hierzu finden Sie in Kürze weitere Informationen auf unserer Homepage.</p>
e129325
2018-01-12
Mit dem DWS-Gutachtendienst können Sie entspannt ins neue Jahr starten
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<h3>Mit dem DWS-Gutachtendienst können Sie entspannt ins neue Jahr starten</h3>
<p>Der Gutachtendienst des DWS-Instituts bietet Steuerberaterinnen und Steuerberatern eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: Ausführliche, unabhängige und passgenaue Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau. Damit leistet der Gutachtendienst einen Beitrag zur Qualitätssicherung Ihrer täglichen Berufspraxis.</p>
<p>Profitieren auch Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres hohen fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen, und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein.</p>
<p>Das DWS-Instituts bietet folgende Formate für die Beurteilung Ihres konkreten Sachverhalts an:</p>
<h4>Second Opinion:</h4>
<p>Sie erhalten eine kurze Einschätzung inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und des von Ihnen vertretenen Lösungsansatzes zu folgen ist. Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten. Der Festpreis für eine Second Opinion beträgt 500 Euro.*</p>
<h4>Kurzgutachten:</h4>
<p>Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis auf die Rechtslage. Ihr Sachverhalt wird summarisch geprüft und Sie erhalten Hinweise, welche Punkte in einem ausführlichen Gutachten vertieft geprüft werden sollten.<br />Der Festpreis für ein Kurzgutachten beträgt 900 Euro.</p>
<h4>Gutachten:</h4>
<p>Sie erhalten ein ausführliches Gutachten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt wird präzise analysiert und das Gutachten wird passgenau erstellt. Meinungsstreitigkeiten werden umfassend dargestellt. Unterschiedliche Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung werden erörtert. Ihnen wird vorab ein Festpreis mitgeteilt.</p>
<p>*Preise netto zzgl. Der gesetzlich gültigen USt.</p>
e129288
Dezember 2017
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2017-12-01
„Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“ - Symposium 2017 des DWS-Instituts
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Da sich die Steuerrechtspraxis in den letzten Jahres immer stärker für das europäische Beihilfenrecht sensibilisieren musste, widmete sich das Symposium 2017 dieser Thematik.
<h3>„Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“ - Symposium 2017 des DWS-Instituts</h3>
<p>Da sich die Steuerrechtspraxis in den letzten Jahres immer stärker für das europäische Beihilfenrecht sensibilisieren musste, widmete sich das Symposium 2017 dieser Thematik.</p>
<p>Der Impulsvortrag schaffte zunächst einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts im Bereich der deutschen Unternehmensbesteuerung. Im Zentrum stand dabei der Mittelstand und die Fragestellung: Wo liegen die Risiken? Wie ist Rechtssicherheit zu erlangen?</p>
<p>Die Expertendiskussion widmete sich insbesondere dem Problem der fehlenden Rechtssicherheit. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass ein Mitgliedstaat gegen das Beihilfenrecht verstoßen hat, kann selbst ein gutgläubiger Steuerpflichtiger in der Regel keinen Vertrauensschutz beanspruchen. Die Tagungsteilnehmer bejahten daher das dringende Bedürfnis nach einer verfahrensrechtlichen Begrenzung der mit dem beihilferechtlichen Rückforderungsgebot verbundenen Risiken für Mandanten und steuerliche Berater. Die Teilnehmer waren sich einig, dass der EuGH den Raum für eine die legitimen Vertrauensschutzinteressen der Betroffenen berücksichtigende Fortbildung des Beihilfe-Verfahrensrechts leider noch nicht ausgeschöpft hat.</p>
e129289
2017-12-01
„Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ - Berufsrechtstagung 2017 des DWS-Instituts
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Die Rolle des Berufsstandes als kompetenter Vertreter in finanzgerichtlichen Verfahren bzw. als außergerichtlicher Dienstleister stand im Fokus der Berufsrechtstagung 2017.
<h3>„Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ - Berufsrechtstagung 2017 des DWS-Instituts</h3>
<p>Die Rolle des Berufsstandes als kompetenter Vertreter in finanzgerichtlichen Verfahren bzw. als außergerichtlicher Dienstleister stand im Fokus der Berufsrechtstagung 2017.</p>
<p>Der einführende Vortrag widmete sich der Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Er hat aufgezeigt, dass dieses als präventives Verbotsgesetz mit einem Erlaubnisvorbehalt zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen formuliert ist und sich die Beurteilung der außer-gerichtlichen Rechtsdienstleistung als zulässige Nebenleistung nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit richtet.</p>
<p>Die Expertendiskussion widmete sich daher der Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der aktuellen Rechtslage zur Rolle der Steuerberater vor Gericht. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche außerhalb des originären Aufgabenbereichs des Steuerberatungsgesetzes liegenden außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen Steuerberater anbieten dürfen. Dabei wurde insbesondere zwischen dem „rechtlichen Können“ und dem „rechtlichen Dürfen“ der Rechtsberatung durch den Steuerberater unterschieden. Hierbei kam auch eine mögliche Haftung des Steuerberaters bei Nichtvornahme solcher Rechtsdienstleistungen, die sich per Gesetz als rechtlich zulässige Nebenleistung darstellen, zur Sprache. Ebenso diskutierte das Podium die Frage, inwiefern die Erbringung einer Rechtsdienstleistung durch den Steuerberater zu einem Kompetenzkonflikt mit Rechtsanwälten führt. Im Ergebnis waren sich die Tagungsteilnehmer einig, dass das Problem der fehlenden Rechtssicherheit für den Steuerberater tatsächlich nur partiell de lege ferenda gelöst werden kann und allenfalls in Fällen einer interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zu vernachlässigen ist.</p>
e129291
2017-12-01
Verleihung des DWS-Wissenschaftspreises 2017
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In diesem Jahr wurden Frau Dr. Marta Castelon und Herr Dr. Peter Krenn mit dem DWS-Wissenschaftspreis 2017 ausgezeichnet.
<h3>Videoclips der DWS-Wissenschaftspreisgewinner 2017 jetzt online</h3>
<p>In diesem Jahr wurden Frau Dr. Marta Castelon und Herr Dr. Peter Krenn mit dem DWS-Wissenschaftspreis 2017 ausgezeichnet. Die Videoclips, in denen die Preisgewinner ihre Dissertationen vorstellen, sind unter folgendem Link abrufbar:</p>
<p><a href="https://dws-institut.de/wissenschaftspreis">https://dws-institut.de/wissenschaftspreis</a></p>
<p>Der Titel der Arbeit von Frau Dr. Castelon lautet:</p>
<p>"International taxation of income from service under double tax conventions".</p>
<p>Frau Dr. Castelon untersucht in ihrer Dissertation die internationale Besteuerung von Dienstleistungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen aus rechtshistorischer, rechtspolitischer und rechtsvergleichender Perspektive.</p>
<p>Die Arbeit von Frau Dr. Castelon hat die Jury überzeugt, weil sie sich kritisch mit Abkommenspraxis und Rechtsprechung sowohl von industrialisierten Ländern als auch von Schwellenländern auseinandersetzt und damit einen Überblick über die steuerlichen Chancen und Risiken gibt, die mit Export von Dienstleistungen in unterschiedliche Länder verbunden sind. Die Arbeit hat große praktische Relevanz für Steuerberater, die Finanzverwaltung, die Judikative und jeden Rechtsanwender.</p>
<p>Der Titel der Arbeit von Herrn Dr. Krenn lautet:</p>
<p>"The Impact of Taxation on Managerial Incentives and Compensation".</p>
<p>Herr Dr. Krenn untersucht in seiner aufsatzbasierten Dissertation zum einen, welchen Einfluss die Besteuerung von Unternehmen auf die Entlohnung von Managern hat. Zum anderen zeigt er den Zusammenhang zwischen der Entlohnung von Managern und dem Umfang der Steuerplanung sowie der Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems auf.<br />Die Beiträge von Herrn Dr. Krenn sind bereits in höchst renommierten Zeitschriften veröffentlicht worden. Eine dieser Zeitschriften hat das Ranking A. Eine derartig hoch angesehene Veröffentlichung in internationalen Zeitschriften wird von steuerlichen Arbeiten sehr selten erreicht.</p>
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e129284
November 2017
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2017-11-09
DWS-Broschüre „Recht auf Information und Auskunft im Besteuerungsverfahren“ erschienen
/content/e3/e128028/e129284/e129286/pic_small/img/ger/2017-11-DWS_Institut_Broschuere_Recht_online_Seite_01.jpg?checksum=408f91d810a50e02a75ed445b7f1aa838be98348
Grundlegende Gedanken zu einem Informations- und Auskunftsrecht im Besteuerungsverfahren
<p>Der Arbeitskreis „Steuerrecht“ des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) hat die dauerhafte Steigerung von Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Steuerberater zum Anlass genommen, grundlegende Gedanken zu einem Informations- und Auskunftsrecht im Besteuerungsverfahren zu formulieren. Die Denkansätze widmen sich unter anderem der Frage, ob durch die Stärkung von Ansprüchen auf Erteilung von (verbindlichen) Auskünften und Zusagen die Rechts- und Planungssicherheit für den Steuerpflichtigen gefestigt werden kann und ob eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen bzw. deren Steuerberatern dazu führen kann, Verfahren schneller abzuschließen, Ressourcen zu sparen und (Rechts-)Streitigkeiten zu vermeiden.</p>
<p>Zudem erläutert die Broschüre die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der EU-Datenschutz-GrundVO vom 27. April 2016 für das Besteuerungsverfahren und reflektiert dazu kritisch die noch kurz vor Ende der 18. Legislaturperiode durch Gesetz vom 17. Juli 2017 in die Abgabenordnung eingefügten Vorschriften (insb. der §§ 32a-32c AO n.F.).</p>
<p>Die Broschüre macht deutlich, dass die Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen ausgebaut und gesetzlich konkretisiert werden müssen, um mehr Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.</p>
<p>DWS-Broschüre „Recht auf Information und Auskunft im Besteuerungsverfahren“ <a href="https://listserver2.universe-emedia.de/lists/dwsverlag/daten/2017/2017-11-DWS_Institut_Broschuere_Recht_online.pdf">jetzt herunterladen</a>.</p>
e129285
2017-11-09
DWS-Symposium zum Beihilfenrecht
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Das diesjährige DWS-Symposium widmet sich dem Thema „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“
<p>Das diesjährige DWS-Symposium widmet sich dem Thema „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“</p>
<p>Das Beihilfenrecht spielt für die Steuerrechtspraxis eine immer stärkere Rolle. Von besonderer Bedeutung ist insoweit neben der Vereinbarkeit der Steuergesetze mit den Art. 107 ff. AEUV auch die Ebene der Steuerrechtsanwendung. Dabei sind in Bezug auf die Anwendungen des Beihilfenverbots auf mitgliedstaatliche Steuervergünstigungen noch viele Fragen offen.</p>
<p>Das DWS-Institut nimmt diese Debatte zum Anlass, mit namhaften Experten aus der Rechtswissenschaft sowie mit Vertretern der Politik und der Finanzverwaltung über das europäische Beihilfenrecht und dessen Bedeutung für den Mittelstand zu diskutieren.</p>
<p><strong>Termin:</strong> Montag, 27. November 2017, 15:30 Uhr<br /><strong>Ort:</strong> Auditorium Friedrichstraße, Friedrichstraße 180, 10117 Berlin</p>
<p>Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem <a href="https://www.dws-institut.de/sites/default/files/ue_document/file_id/171106-Einladung_Symposium.pdf">Programm (pdf)</a>.</p>
<p>Hier geht es zur Anmeldung: <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Symposium">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Symposium</a></p>
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2017-11-15
„Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ - Berufsrechtstagung 2017 des DWS-Instituts
/content/e3/e128028/e129284/e129287/pic_small/img/ger/berufsfachtagung2017.JPG?checksum=0d44d7cdbd4b974e0126892b38b58c686ae86991
<p>„Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ – unter diesem Titel fand am 13. November 2017 die diesjährige Berufsrechtstagung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) in Berlin statt.</p>
<p>Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, wies in seiner Begrüßung auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr hin, die die gerichtliche Vertretungsbefugnis bei Abgabenangelegenheiten erweitert hatte. „Positiv und richtig ist zu vermerken, dass das Bundesverwaltungsgericht den Begriff der Abgabenangelegenheit weit auslegt und die Vertretung durch Steuerberater vor den Verwaltungsgerichten insoweit zulässt“, sagte Dr. Riedlinger. „Negativ und letztlich unverständlich hat das Bundessozialgericht die Antragstellung und Vertretung durch Steuerberater auf einem Gebiet, das für die meisten Steuerberater zum alltäglich Arbeitsumfeld gehört – das sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren - nicht zugelassen. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, zur Erbringung welcher Rechtsdienstleistungen der Steuerberater befugt ist“, so Dr. Riedlinger.</p>
<p>Im Anschluss an einen in das Thema einführenden Vortrag von Dr. Deckenbrock (Universität zu Köln) widmete sich die anschließende Podiumsdiskussion vor allem der Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch Steuerberater. Dabei wurde insbesondere zwischen dem „rechtlichen Können“ und dem „rechtlichen Dürfen“ einer Rechtsberatung durch Steuerberater unterschieden. Hierbei kam auch eine mögliche Haftung des Steuerberaters bei Nichtvornahme solcher Rechtsdienstleistungen zur Sprache, die sich per Gesetz als rechtlich zulässige Nebenleistung darstellen. Ebenso diskutierte das Podium die Frage, inwiefern die Erbringung einer Rechtsdienstleistung durch den Steuerberater zu einem Kompetenzkonflikt mit Rechtsanwälten führt.</p>
<p>„Bei der außergerichtlichen Rechtsberatung durch den Steuerberater geht es um ein Sonderbedürfnis des Steuerberaters, das vom Gesetzgeber nicht als Problemfall erkannt wurde“, fasste Prof. Mann, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“, die Diskussion zusammen. „Insofern spricht Vieles für die Notwendigkeit einer spezielle Regelung im Steuerberatungsgesetz, um das Rechtsdienstleistungsgesetz den allgemeinen Abgrenzungsformeln vorzubehalten“, so Prof. Mann.</p>
<p>Im Ergebnis waren sich die Tagungsteilnehmer einig, dass das Problem der fehlenden Rechtssicherheit für den Steuerberater tatsächlich nur partiell de lege ferenda gelöst werden kann und allenfalls in Fällen einer interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zu vernachlässigen ist.</p>
<p>Bild- und Tonmaterial finden Sie hier: <a href="https://www.dws-institut.de/arbeitskreise/berufsrecht">https://www.dws-institut.de/arbeitskreise/berufsrecht</a></p>
e129273
Oktober 2017
e129274
2017-10-12
Das DWS-Institut lädt Sie ein
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zur diesjährigen Berufsrechtstagung "Der Steuerberater als Rechtsdienstleister".
<h3>Das DWS-Institut lädt Sie ein…</h3>
<p>zur diesjährigen Berufsrechtstagung „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“.</p>
<p>Im Rahmen dieser Tagung werden sich namhafte Experten der Frage widmen, welche außerhalb des originären Aufgabenbereichs des Steuerberatungsgesetzes liegenden Rechtsdienstleistungen sich als zulässige Nebenleistung zur steuerberatenden Tätigkeit darstellen lassen. Denn nach dem neuen RDG, dessen § 5 Abs. 1 die zentrale Öffnungsklausel für die Befugnis zur Vornahme außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist, ist die Unabdingbarkeit der Rechtsberatung für die beruflichen originären Tätigkeiten keine Voraussetzung mehr.</p>
<p><strong>Termin:</strong> Montag, 13. November 2017, 15:00 Uhr<br /><strong>Ort:</strong> Maritim proArte Hotel Berlin, Friedrichstraße 151, 10117 Berlin<br /><strong>Anmeldung:</strong> <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Berufsrechtstagung">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/Berufsrechtstagung</a></p>
e129260
September 2017
e129263
2017-08-30
Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüber-schreitende Modelle – COM (2017) 335 final
/content/e3/e128028/e129260/e129263/pic_small/img/ger/bmf.jpg?checksum=76c82bc0b51ec160b469a626a75243ffa60fe11b
<h3>Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle – COM (2017) 335 final</h3>
<p>Die Bundessteuerberaterkammer nimmt gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Finanzausschuss des Bundesrates Stellung zur oben genannten Änderungsrichtlinie. Die Stellungnahme finden Sie unter dem folgenden Link: <a href="https://www.bstbk.de/de/presse/stellungnahmen/archiv/20170829_stellungnahme_bstbk/index.html">https://www.bstbk.de/de/presse/stellungnahmen/archiv/20170829_stellungnahme_bstbk/index.html</a></p>
e129262
2017-08-31
Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Umsetzung der Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065
/content/e3/e128028/e129260/e129262/pic_small/img/ger/humboldt-caree-bstbk.jpg?checksum=c8d986857bc3c6d47f383cd1cf3848897641d01c
<h3>Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Umsetzung der Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065</h3>
<p>Die Bundessteuerberaterkammer nimmt gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung zum Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Umsetzung der Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065.</p>
<p>Die Stellungnahme sowie den Diskussionsentwurf können Sie auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer unter dem folgenden Link einsehen:<br /><a href="https://www.bstbk.de/de/presse/stellungnahmen/archiv/20170817_stellungnahme_bstbk/index.html">https://www.bstbk.de/de/presse/stellungnahmen/archiv/20170817_stellungnahme_bstbk/index.html</a>.</p>
e129261
2017-08-31
Start der 50. Jahres-Arbeitstagung „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2017“
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Die Veranstaltungsreihe „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen“ , die das DWS-Institut jedes Jahr im Herbst anbietet, startet in die 50. Runde!
<h3>Start der 50. Jahres-Arbeitstagung „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2017“</h3>
<p>Die Veranstaltungsreihe „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen“ , die das DWS-Institut jedes Jahr im Herbst anbietet, startet in die 50. Runde!</p>
<p>Auf insgesamt sieben Veranstaltungen, die in Wiesbaden, Baden-Baden, Nürnberg, Dortmund, Berlin, Saarbrücken und Hamburg durchgeführt werden, können sich die Teilnehmer über aktuelle Fragen rund um Familienunternehmen informieren.</p>
<p>Auf dem Programm stehen folgende Vorträge:</p>
<ul>
<li>Familienunternehmen in der Gestaltungspraxis - Aktuelles für Personen- und Kapitalgesellschaften mit Prof. Dr. Michael Schaden und Dr. Hartmut Winkler</li>
<li>Brennpunkt Verfahrensdokumentation nach GoBD - Anforderungen an ein internes Kontrollsystem mit Bernhard Lindgens und Stefan Groß</li>
<li>Unternehmensnachfolge- und Vermögensplanung im Familienunternehmen - steuerliche und zivilrechtliche Entwicklungen mit Prof. Dr. Swen Oliver Bäuml</li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie unter <a href="https://www.dws-institut.de/arbeitstagung/50-jahres-arbeitstagung-recht-und-besteuerung-der-familienunternehmen-2017">https://www.dws-institut.de/arbeitstagung/50-jahres-arbeitstagung-recht-und-besteuerung-der-familienunternehmen-2017</a>.</p>
e129233
August 2017
e129234
2017-08-04
Mit dem DWS-Gutachtendienst können Sie Ihre Sommerpause genießen
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<h3>Mit dem DWS-Gutachtendienst können Sie Ihre Sommerpause genießen</h3>
<p>Der Gutachtendienst des DWS-Instituts bietet Steuerberaterinnen und Steuerberatern auch während der Sommerpause eine kostengünstige und effiziente Serviceleistung: Ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau. Damit leistet der Gutachtendienst einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis.</p>
<p>Profitieren auch Sie von der großen Anerkennung, die die Gutachten des DWS-Instituts wegen ihres hohen fachlichen Anspruchs und ihrer Objektivität genießen, und setzen Sie wie viele Kollegen DWS-Gutachten erfolgreich in Ihrer Arbeit ein.</p>
<p>Das DWS-Instituts bietet folgende Formate für die Beurteilung Ihres konkreten Sachverhalts an:</p>
<p><strong>Second Opinion:</strong><br />Sie erhalten eine kurze Einschätzung inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und des von Ihnen vertretenen Lösungsansatzes zu folgen ist.</p>
<p><strong>Kurzgutachten:</strong><br />Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis auf die Rechtslage.</p>
<p><strong>Gutachten:</strong><br />Sie erhalten ein ausführliches Gutachten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt wird präzise analysiert und das Gutachten wird passgenau erstellt. Meinungsstreitigkeiten werden umfassend dargestellt. Unterschiedliche Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung werden erörtert.</p>
<p>Mehr Infos unter https://www.dws-institut.de/inhalte/gutachtendienst</p>
e129220
Juli 2017
e129221
2017-07-14
Der Steuerberater als Rechtsdienstleister
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<h3>Beihefter zu DStR Heft 20/2017: „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“</h3>
<p>Die Mitglieder des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“ haben einen Beihefter zu DStR Heft 20/2017 mit dem Thema „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ veröffentlicht. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Befugnis des Steuerberaters zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, mit der Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht sowie mit der verfassungsrechtlichen Einordnung.</p>
e129121
2017-07-14
Save the date!
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Berufsrechtstagung 2017 und DWS-Symposium 2017
<h3>Save the date!</h3>
<p>Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) veranstaltet am 13. November 2017 von 15:00 bis 17:10 Uhr in Berlin die Berufsrechtstagung 2017 zu dem Thema „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“.</p>
<p>Weitere Informationen zur Berufsrechtstagung 2017 finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung-2017">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/berufsrechtstagung-2017</a></p>
<p>Am 27. November 2017 veranstaltet DWS-Institut von 15:30 bis 18:00 Uhr in Berlin das DWS-Symposium 2017 zu dem Thema „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“.</p>
<p>Weitere Informationen zum DWS-Symposium 2017 finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/dws-symposium-2017">https://www.dws-institut.de/veranstaltungen/dws-symposium-2017</a></p>
e129116
Juni 2017
e129093
Mai 2017
e129105
2017-05-04
DWS-Tagungsband zum Symposium 2016 erschienen
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"Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen – Stärkung der Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren" - So lautet der Titel des soeben erschienenen DWS-Tagungsbandes zum Symposium 2016.
<h3>DWS-Tagungsband zum Symposium 2016 erschienen</h3>
<p>„Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen – Stärkung der Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren“ - So lautet der Titel des soeben erschienenen DWS-Tagungsbandes zum Symposium 2016.</p>
<p>In den letzten Jahren wurden die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Steuerberater stetig erhöht. So nehmen Steuerpflichtige beispielsweise beim Quellensteuerabzug wie der Lohn- und der Kapitalertragsteuer und im Bereich der Umsatzsteuer durch das Einbehalten und Abführen der Steuer Maßnahmen der Steuerverwaltung wahr. Diese für die Steuerpflichtigen gesetzlich normierten Obliegenheiten werfen insbesondere bei komplizierten Sachverhaltsgestaltungen die Frage auf, ob mögliche negative Steuerfolgen durch die Ausweitung von Auskunfts- und Informationsrechten für den Steuerpflichtigen vermieden werden können.</p>
<p>Das DWS-Institut hatte sein Symposium 2016 daher der Diskussion gewidmet, ob durch die Stärkung von Ansprüchen auf Erteilung von (verbindlichen) Auskünften und Zusagen die Rechts- und Planungssicherheit für den Steuerpflichtigen gefestigt werden kann und ob eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen bzw. deren Steuerberatern dazu führen kann, Verfahren schneller abzuschließen, Ressourcen zu sparen und (Rechts-)Streitigkeiten zu vermeiden.</p>
<p>Die Tagung zeigte deutlich die Notwendigkeit der Fortführung und Ausweitung der kommunikativen Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen bzw. deren Steuerberatern. Insbesondere in den Fällen, in denen Unternehmen einerseits für staatliche Zwecke entschädigungslos in den Dienst genommen werden, andererseits aber das volle finanzielle Steuer- u. Haftungsrisiko tragen, sahen die Diskussionsteilnehmer zum Teil ein deutliches Missverhältnis.</p>
<p>Der Tagungsband „Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen – Stärkung der Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren“ gibt die Vorträge der Referenten des Symposiums und die anschließende Diskussion wieder und kann in Kürze über den DWS-Verlag bezogen werden.</p>
<p> </p>
e129648
2017-05-02
Steuerlicher Zinssatz ist verfassungswidrig
Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts ist von der Verfassungswidrigkeit des festgeschriebenen steuerlichen Zinssatzes in Höhe von 6 Prozent pro Jahr überzeugt.
<p><strong>PRESSEMITTEILUNG:</strong></p>
<p><strong>Steuerlicher Zinssatz ist verfassungswidrig</strong></p>
<p>Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts ist von der Verfassungswidrigkeit des festgeschriebenen steuerlichen Zinssatzes in Höhe von 6 Prozent pro Jahr überzeugt.</p>
<p>Da der Leitzins der Europäischen Zentralbank langfristig auf einem niedrigen Niveau bleiben wird und Banken derzeitig sogar 0,4 Prozent Strafzinsen für Einlagen bei der EZB zahlen müssen, sind die fixen Zinssätze, die das Steuerrecht an mehreren Stellen festschreibt, weder realitätsgerecht noch verfassungsgemäß. Sowohl bei der Vollverzinsung nach § 233a AO als auch bei der Abzinsung von Pensionsrückstellungen wird dies besonders deutlich.</p>
<p>Daher fordert der Arbeitskreis den Steuergesetzgeber auf, als Sofortmaßnahme den Vollverzinsungssatz zu halbieren. Langfristig sollte sich die Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis am Kapitalmarktniveau orientieren.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Verzinsung von Pensionsrückstellungen geht der Arbeitskreis von dringendem Korrekturbedarf durch eine Annäherung der steuerrechtlich und handelsrechtlich zu berücksichtigenden Zinssätze aus, da eine Besteuerung von überhöhten Gewinnen die Unternehmen nachhaltig belastet.</p>
<p>Das Positionspapier des wissenschaftlichen Arbeitskreises zum steuerlichen Zinssatz finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://www.dws-institut.de/arbeitskreise/steuerrecht">https://www.dws-institut.de/arbeitskreise/steuerrecht</a></p>
e128980
April 2017
e129092
2017-04-04
Ankündigung der Berufsrechtstagung 2017 und des Symposiums 2017
/content/e3/e128028/e128980/e129092/pic_small/img/ger/symposium-2016.gif?checksum=029bf5a846ff1a30a9fa65e825bc3b6def722b68
<h3 class="x_MsoNormal">Ankündigung der Berufsrechtstagung 2017 und des Symposiums 2017</h3>
<p class="x_MsoNormal">Am 13. November 2017 veranstaltet das DWS-Institut die Berufsrechtstagung 2017 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“ mit dem Thema „Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“.</p>
<p class="x_MsoNormal">Das Symposium 2017 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ findet am 27. November 2017 statt und trägt den Titel: „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“.</p>
<p> </p>
e129091
2017-04-04
Nachwuchswissenschaftler gesucht!
/content/e3/e128028/e128980/e129091/pic_small/img/ger/nachwuchswissenschaftler.jpg?checksum=e9c11df32b2d6d0dba34a46e183632b7a513cb2e
<h3 class="x_MsoNormal">Nachwuchswissenschaftler gesucht!</h3>
<p class="x_MsoNormal">Auch in diesem Jahr laden wir NachwuchswissenschaftlerInnen ein, Ihre Arbeiten einzureichen und sich für den Wissenschaftspreis 2017 zu bewerben. Mit dem Wissenschaftspreis soll die beste Arbeit auf dem Gebiet des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften ausgezeichnet werden. Bewerben können sich Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten.</p>
<p class="x_MsoNormal">Der Wissenschaftspreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit kostenfrei in der Schriftenreihe des DWS-Instituts oder online auf der Homepage des DWS-Instituts zu veröffentlichen und die Arbeit mit einer Zusammenfassung in einem kurzen Videoclip zu präsentieren.</p>
<p class="x_MsoNormal">Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter https://www.dws-institut.de/inhalte/wissenschaftspreis.</p>
<p> </p>
e129090
2017-04-04
Einführungspreise des Gutachtendienstes für die Einstiegsangebote enden am 30. April 2017
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<h3 class="x_MsoNormal">Einführungspreise des Gutachtendienstes für die Einstiegsangebote enden am 30. April 2017</h3>
<p class="x_MsoNormal">Der Gutachtendienst des DWS-Instituts erstellt ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Bis 30. April 2017 gelten für die zwei neuen Gutachtenformate noch die Einführungspreise:</p>
<h3 class="x_MsoNormal">SECOND OPINION</h3>
<p class="x_MsoNormal">Sie erhalten eine kurze Einschätzung, inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und des von Ihnen vertretenen Lösungsansatzes zu folgen ist.</p>
<p class="x_MsoNormal">Einführungspreis bis 30. April 2017: 250 €</p>
<h3 class="x_MsoNormal">KURZGUTACHTEN</h3>
<p class="x_MsoNormal">Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis der Rechtslage.</p>
<p class="x_MsoNormal">Einführungspreis bis 30. April 2017: 450 €</p>
<p class="x_MsoNormal">Weitere Informationen zum Gutachtendienst finden Sie unter dem folgenen Link: <br /><a href="https://www.dws-institut.de/inhalte/gutachtendienst">DWS-Gutachtendienst</a></p>
<p> </p>
e128965
März 2017
e128970
2017-03-10
Ankündigung der Jahrestagung 2017 und des Symposiums 2017
/content/e3/e128028/e128965/e128970/pic_small/img/ger/DWS-08112016-040.jpg?checksum=bc7061ed2162ae45a522588a6b269855ef3698f5
Am 13. November 2017 veranstaltet das DWS-Institut die Jahrestagung 2017 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“, die sich dem Thema „Vereinbare Tätigkeiten“ widmet.
<h3>Ankündigung der Jahrestagung 2017 und des Symposiums 2017</h3>
<p>Am 13. November 2017 veranstaltet das DWS-Institut die Jahrestagung 2017 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“, die sich dem Thema „Vereinbare Tätigkeiten“ widmet. Das Symposium 2017 des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ am 27. November 2017 trägt den Titel: „Europäisches Beihilfenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“.</p>
e128969
2017-03-10
Einführungspreise des Gutachtendienstes für die Einstiegsangebote enden demnächst
/content/e3/e128028/e128965/e128969/pic_small/img/ger/Fotolia_52425430_XS.jpg?checksum=0e1521cc267a4e45c5010f656b01d508eea064bb
Der Gutachtendienst des DWS-Instituts erstellt ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Derzeitig werden die zwei neuen Gutachtenformate noch zu Einführungspreisen angeboten.
<h3>Einführungspreise des Gutachtendienstes für die Einstiegsangebote enden demnächst</h3>
<p>Der Gutachtendienst des DWS-Instituts erstellt ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Derzeitig werden die zwei neuen Gutachtenformate noch zu Einführungspreisen angeboten:</p>
<h3>SECOND OPINION</h3>
<p>Sie erhalten eine kurze Einschätzung, inwiefern Ihrer</p>
<p>ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und des von</p>
<p>Ihnen vertretenen Lösungsansatzes zu folgen ist.</p>
<p>Festpreis: 250 €</p>
<h3>KURZGUTACHTEN</h3>
<p>Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit</p>
<p>abschließendem Hinweis der Rechtslage.</p>
<p>Festpreis: 450 €</p>
<p>Die Einführungspreise für diese Einstiegsangebote gelten noch bis Ende April.</p>
e128968
2017-03-10
Frau Dr. Anna Feller gewinnt den Förderpreis 2016
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Das DWS-Institut vergibt einmal im Jahr einen Förderpreis. Dieser Preis ehrt eine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Steuerrechts.
<h3>Frau Dr. Anna Feller gewinnt den Förderpreis 2016</h3>
<p>Das DWS-Institut vergibt einmal im Jahr einen Förderpreis. Dieser Preis ehrt eine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Jahr 2016 hat das DWS-Institut diese Auszeichnung an Frau Dr. Anna Feller verliehen. Die Dissertation ist in englischer Sprache verfasst. Die deutsche Übersetzung des Titels lautet: </p>
<p><em>„Aufsätze zu Steuerplanung und Steuervermeidung – </em><em>Neue Erklärungsansätze warum sich Steueraufwand zwischen Unternehmen stark unterscheidet”</em></p>
<p>Frau Dr. Feller untersucht in ihrer Dissertation, was die Ursachen dafür sind, dass bestimmte Unternehmen mehr Steuerplanung betreiben, während andere Unternehmen die verfügbaren Instrumente deutlich zurückhaltender einsetzen. Die Arbeit von Frau Dr. Feller hat die Jury überzeugt, weil sie ein international diskutiertes Problem mit innovativen Methoden aufgreift. Sie untersucht zum Beispiel den Einfluss von Steuerplanungszielen auf die Steuerzahlungen der Unternehmen. Insoweit liefert die Dissertation von Frau Dr. Feller einen wichtigen Beitrag zur Steuerplanung von global agierenden Unternehmen.</p>
e128856
Februar 2017
e128857
2017-02-01
DWS-Tagungsband zur Berufsrechtstagung 2016 erschienen
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Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?“ - So lautet der Titel des soeben erschienenen DWS-Tagungsbandes zur Berufsrechtstagung 2016.
<h3>DWS-Tagungsband zur Berufsrechtstagung 2016 erschienen</h3>
<p>„Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?“ - So lautet der Titel des soeben erschienenen DWS-Tagungsbandes zur Berufsrechtstagung 2016. Das DWS-Institut hatte im letzten Jahr das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte zum Anlass genommen, im Rahmen seiner Berufsrechtstagung die aktuelle Diskussion einer kontrollierten bzw. kontrollierbaren Fortbildungspflicht für Steuerberater zu beleuchten, mögliche Folgen für den steuerberatenden Beruf aufzuzeigen und verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Fortbildungspflicht sowie deren verfassungsrechtliche Grenzen zu diskutieren. Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer hatte mit den Worten „Fortbildung ist ein nicht wegzudenkender Aspekt der täglichen Praxis“ auf die Wichtigkeit dieses Themas hingewiesen. Der Tagungsband „Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?“ gibt die Vorträge der Referenten der Berufsrechtstagung und die anschließende Diskussion wieder und kann über des DWS-Verlag unter folgendem Link bezogen werden: https://www.dws-verlag.de/qualitaetssicherung-durch-fortbildungspflicht-dws-schriftenreihe-band-36-835.html</p>
e128745
Januar 2017
e128746
2017-01-06
DWS-Institut unterstützt Steuerberater mit neu aufgelegtem Gutachtendienst
/content/e3/e128028/e128745/e128746/pic_small/img/ger/humboldt-caree.jpg?checksum=29ba0debd10fe32585f9a79285d599b4a6a1040a
Der Gutachtendienst des DWS-Instituts erstellt ausführliche Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis.
<h3>DWS-Institut unterstützt Steuerberater mit neu aufgelegtem Gutachtendienst</h3>
<p>Der Gutachtendienst des DWS-Instituts erstellt ausführliche Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung der täglichen Berufspraxis. Weitere Details finden Sie <a href="https://www.dws-institut.de/inhalte/gutachtendienst">hier</a>.</p>
e128545
Dezember 2016
e128547
2016-12-01
Symposium 2016
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Am 28. November 2016 fand in Berlin das Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) statt
<h3>Symposium 2016</h3>
<p>Am 28. November 2016 fand in Berlin das Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) mit dem Thema „Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen – Stärkung der Rechtssicher- heit im Besteuerungsverfahren“ statt.</p>
<p>Vertreter des Berufstandes diskutierten mit namhaften Experten, ob durch die Stärkung von Ansprüchen auf Erteilung von verbindlichen Auskünften und Zusa- gen die Rechts- und Planungssicherheit für den Steuerpflichtigen gefestigt werden kann. Hintergrund ist, dass die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Steu- erberater in den letzten Jahren stetig erhöht wurden. So nehmen Steuerpflichtige beispielsweise beim Quellensteuerabzug wie der Lohn-und Kaptalertragsteuer und im Bereich der Umsatzsteuer durch das Einbehalten und Abführen der Steuer Maßnahmen der Steuerverwaltung wahr.</p>
<p>Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, wies auf die Wichtigkeit der Fortführung und Ausweitung der kommunikativen Zusammenarbeit hin. „Kommunikative Elemente können dazu führen, Verfahren schneller abzuschließen, Ressourcen zu sparen und Rechts- streitigkeiten zu vermeiden“, sagt Riedlinger.</p>
<p>Der wichtigste Punkt aber sei, so der Vorsitzende des wissenschaftlichen Arbeits- kreises „Steuerrecht“, Prof. Dr. Roman Seer, dass Unternehmen für staatliche Zwecke entschädigungslos in den Dienst genommen werden und dazu noch das volle finanzielle Steuer- u. Haftungsrisiko tragen. In dem sich anschließenden Im- pulsreferat wies der Vorsitzende daher darauf hin, dass der Steuerpflichtige einen legitimen Anspruch auf möglichst frühzeitige Dispositionssicherheit besitzen müsse und plädierte für einen Ausbau der kostenfreien Lohnsteuer-Anrufungsauskunft auf anderen Quellensteuern und die Einführung einer dementsprechenden Umsatz- steuer-Anrufungsauskunft.</p>
<p>Auch in der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen ausgebaut und gesetzlich konkretisiert werden müssen, um mehr Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.</p>
<p>Bildmaterial steht unter <a href="https://www.dws-institut.de/aktuelles/presse/„auskunfts-und-informationsrechte-des-steuerpflichtigen-–-stärkung-der-rechtssich-0">diesem Link</a> zur Verfügung.</p>
e128546
2016-11-10
"Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?" - Berufsrechtstagung des DWS-Instituts
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Unter der Fragestellung "Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?" fand am 8. November 2016 die Berufsrechtstagung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) in Berlin statt.
<h3>"Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?" - Berufsrechtstagung des DWS-Instituts </h3>
<p>Unter der Fragestellung "Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?" fand am 8. November 2016 die Berufsrechtstagung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) in Berlin statt.</p>
<p>Vertreter des Berufstandes diskutierten mit namhaften Experten, wie die Qualität der Berufsausübung nachgewiesen und dauerhaft gesichert werden kann. Die Frage der Fortbildung wird derzeit auch in der Rechtsanwaltschaft intensiv erörtert. So soll der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, in der Berufsordnung für Rechtsanwälte eine konkretisierte Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte zu statuieren. Sollte diese Regelung umgesetzt werden, wäre der steuerberatende Beruf unter den bedeutenden Freien Berufen der einzige, der keine näher konkretisierte Fortbildungspflicht hätte.</p>
<p>Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, wies auf die kontinuierlichen Steuerrechtsänderungen hin. Diese würden es faktisch unmöglich machen, dass ein Berufsträger allein mit Wissen, das er im Zeitpunkt seiner Steuerberaterprüfung erworben habe, über Jahre hinweg zuverlässig Steuerberatung erbringen könne. "Fortbildung ist ein nicht wegzudenkender Aspekt der täglichen Praxis" sagt Riedlinger.</p>
<p>In dem sich anschließenden Impulsreferat sprach sich der Vorsitzende des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“, Prof. Dr. Thomas Mann, für eine kontrollierbare Fortbildungspflicht nach dem Prinzip "Comply or Explain" aus. Bereits das Berufsethos des Steuerberaters gebiete eine stetige Fort- und Weiterbildung. Die dargestellten Aspekte wurden in der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Dr. Holger Stein, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, mit Dr. Heike Delbanco, Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer Bremen, und Prof. Dr. Matthias Kilian von der Universität zu Köln diskutiert.</p>
<p>Die Einführung einer sanktionierten Fortbildungspflicht, wobei des Weiteren insbesondere zwischen einer kontrollierten und einer kontrollierbaren Fortbildungspflicht zu unterscheiden wäre, wurde im Auditorium kontrovers diskutiert. Es waren zudem einige kritische Stimmen zu hören, die die Notwendigkeit einer Konkretisierung der Fortbildungspflicht generell in Frage stellten.</p>
<p>Bildmaterial steht unter <a href="https://www.dws-institut.de/aktuelles/presse/qualit%C3%A4tssicherung-durch-fortbildungspflicht-berufsrechtstagung-des-dws-instituts-b">diesem Link</a> zur Verfügung.</p>
e128636
2016-11-29
DWS-Tagungsband zum Symposium 2015 erschienen
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Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – Ein Thema für den Mitteltand?
<h3>DWS-Tagungsband zum Symposium 2015 erschienen</h3>
<p>„Base Erosion an Profit Shifting (BEPS) – Ein Thema für den Mitteltand?“ - So lautet der Titel des soeben erschienen DWS-Tagungsbandes zum Symposium 2015. Infolge der Veröffentlichung des OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung spektakulärer Steuersparmodelle international tätiger Unternehmen hatte das Symposium die Auswirkungen der BEPS-Maßnahmen auf den Mittelstand in Deutschland untersucht und hinterfragt. Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer hatte dabei deutlich gemacht, dass BEPS alle - also auch mittelständische - Unternehmen betrifft, die auf internationaler Ebene agieren und nicht nur ein Thema für die Global Player wie Google, Starbucks, Apple und Amazon ist.</p>
<p>Der Titel kann beim DWS-Verlag unter folgendem Link bestellt werden: <a href="https://www.dws-verlag.de/base-erosion-and-profit-shifting-beps-ein-thema-fuer-den-mittelstand-symposium-2015-834.html">https://www.dws-verlag.de/base-erosion-and-profit-shifting-beps-ein-thema-fuer-den-mittelstand-symposium-2015-834.html</a></p>
e128424
November 2016
e128521
2016-11-07
Ankündigung: Symposium 2016
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Am 28. November 2016 veranstaltet das DWS-Institut unter der Federführung des Arbeitskreises "Steuerrecht" auch in diesem Jahr wieder ein hochkarätig besetztes steuerrechtliches Fachforum.
<h3>Ankündigung: Symposium 2016</h3>
<p>Am 28. November 2016 veranstaltet das DWS-Institut unter der Federführung des Arbeitskreises „Steuerrecht“ auch in diesem Jahr wieder ein hochkarätig besetztes steuerrechtliches Fachforum: Das Symposium 2016. Entsprechend dem Titel der Veranstaltung „Auskunfts- und Informationsrechte des Steuerpflichtigen – Stärkung der Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren“ widmet es sich der Frage, ob mögliche negative Steuerfolgen für den Steuerpflichtigen durch die Ausweitung von Auskunfts- und Informationsrechten für den Steuerpflichtigen vermieden werden können. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund der stetigen Erhöhung der Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Steuerberater diskutiert werden.</p>
e128520
2016-11-07
DWS-Tagungsband zur Berufsrechtstagung 2015 erschienen
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„Quo vadis Freiberuflergesellschaft?“ - So lautet der Titel des soeben erschienen DWS-Tagungsbandes zur Berufsrechtstagung 2015.
<h3>DWS-Tagungsband zur Berufsrechtstagung 2015 erschienen</h3>
<p>"Quo vadis Freiberuflergesellschaft?" - So lautet der Titel des soeben erschienen DWS-Tagungsbandes zur Berufsrechtstagung 2015. Die Berufsrechtstagung hatte sich mit der Zukunft der Freiberuflergellschaft beschäftigt und war unter anderem der Frage, ob eine Steuerberatungsgesellschaft auch ohne einen Steuerberater in der Geschäftsführung zulässig ist, nachgegangen. Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer hatte dies mit den Worten "Wo Steuerberater draufsteht, muss auch Steuerberater drin sein. Alles andere wäre Etikettenschwindel." ganz klar verneint.</p>
<p>Der Titel kann ab sofort beim DWS-Verlag unter folgendem Link bestellt werden: https://www.dws-verlag.de/berufsrechtstagung-2015-quo-vadis-freiberuflergesellschaft-833.html</p>
e128264
Oktober 2016
e128423
2016-10-05
Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?
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Das Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.V. veranstaltet die Fachtagung für Berufsrecht mit dem Thema "Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?" am 08.11.2016 im Maritim proArte Hotel, Friedrichstraße 151 in 10117 Berlin.
<h3>Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?</h3>
<p>Am 3. August 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist unter anderem die Fortbildungspflicht der Rechts- und Patentanwälte. So soll der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, in der BORA eine Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte zu statuieren. Eine näher geregelte und überprüfte Fortbildung sei erforderlich, um die konkrete Qualität im einzelnen Mandat abzusichern, so die Gesetzesbegründung.</p>
<p>Mit diesem Gesetzgebungsverfahren gewinnt auch die Diskussion einer kontrollierten bzw. kontrollierbaren Fortbildungspflicht für Steuerberater zwangsläufig an Fahrt, denn der Steuerberater wäre - sollte bei Rechtsanwälten eine entsprechende Fortbildungspflicht eingeführt werden - unter den bedeutenden Freien Berufen der einzige Beruf, der keine näher konkretisierte Fortbildungspflicht hätte. Auch bei den Wirtschaftsprüfern, Ärzten und Architekten gibt es bereits eine kontrollierte bzw. kontrollierbare Fortbildungspflicht.</p>
<p>Die Debatte um eine Qualitätssicherung für Steuerberater hat dabei zwei Facetten: Mit Blick auf die Qualifikation geht es zunächst um die Anforderungen, die der Dienstleister beim Berufszugang aufzuweisen hat und anschließend um die Frage der Qualitätssicherung bei der Berufsausübung (Fortbildung). In seinem Impulsreferat wird Herr Prof. Dr. Thomas Mann einen systematisierenden Überblick zum Thema geben und verschiedene Ansätze bzw- Einzelaspekte in ein Gesamtbild bringen. Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion werden namhafte Experten die im Eröffnungsvortrag dargestellten Aspekte und Perspektiven erörtern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend mit dem Auditorium diskutiert.</p>
<p>Das Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.V. veranstaltet die Fachtagung für Berufsrecht mit dem Thema "Qualitätssicherung durch Fortbildungspflicht?" am 08.11.2016 im Maritim proArte Hotel, Friedrichstraße 151 in 10117 Berlin.</p>
e128302
2016-09-06
Der DWS-Gutachtendienst
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Ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau mit Festpreisvereinbarung.
<h3>Ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf höchstem Niveau mit Festpreisvereinbarung </h3>
<p>Es fällt Ihnen bei der rasanten Entwicklung der steuerrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung auch zunehmend schwerer, zu jeder steuerrechtlichen Fragestellung schnell die passende Antwort zu finden?</p>
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<h3>Dann profitieren Sie von der Stärke des DWS-Gutachtendienstes!</h3>
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<li>Große Anerkennung bei Finanzverwaltung und-gerichten</li>
<li>Nähe zur Bundessteuerberaterkammer und den regionalen Steuerberaterkammern</li>
<li>Fachliche Unabhängigkeit</li>
<li>Gutachten von Praktikern für Praktiker</li>
<li>Festpreisvereinbarung</li>
</ul>
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<h3>Second Opinion</h3>
<p>Sie erhalten eine kurze Einschätzung, inwiefern Ihrer ausführlich dargestellten Rechtsauffassung und dem von Ihnen vertretenen Lösungsansatz zu folgen ist.</p>
<p>Festpreis: 250 €</p>
<h3>Kurzgutachten</h3>
<p>Sie erhalten eine Kurzdarstellung des Lösungswegs mit abschließendem Hinweis der Rechtslage.</p>
<p>Festpreis: 450 €</p>
<h3>Gern können Sie auch sofort ein ausführliches Steuerrechtsgutachten bei uns in Auftrag geben.</h3>
<p>Hierzu senden Sie uns eine schriftliche Darstellung des Sachverhaltes sowie die konkreten Fragestellungen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg oder über Ihre Steuerberaterkammer. Sie erhalten daraufhin umgehend ein Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit. Die Kosten des Gutachtens sind abhängig von Umfang und Komplexität des Falles und werden Ihnen ebenfalls vorab als Festpreis mitgeteilt.</p>
<h3>Kontaktdaten:</h3>
<p>DWS-Institut<br />Gutachtendienst<br />Frau Luisa Luft<br />Rechtsanwältin, LL.M.<br />Behrenstraße 42, 10177 Berlin oder<br />Postfach 02 24 09, 10126 Berlin</p>
<p>Tel.: 030 / 24 62 50 - 71<br />Fax: 030 / 24 62 50 - 50<br />E-Mail: <a href="mailto:info@dws-institut.de">info@dws-institut.de</a><a href="mailto:info@dws-institut.de"><br /></a>Internet: www.dws-institut.de</p>
e128304
2016-07-05
Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Der Wissenschaftliche Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts hat sich erneut mit Fragen einer Reform der Erbschaftsteuer befasst. Dabei hat auch die Frage eine Rolle gespielt, ob eine Neuregelung der Begünstigung von Unternehmensvermögen mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar wäre.
<h3>Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer</h3>
<p>Der Wissenschaftliche Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts hat sich erneut mit Fragen einer Reform der Erbschaftsteuer befasst. Dabei hat auch die Frage eine Rolle gespielt, ob eine Neuregelung der Begünstigung von Unternehmensvermögen mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar wäre.</p>
<p>Im Interesse der Rechtssicherheit der Steuerpflichtigen und ihrer steuerlichen Berater hält der Arbeitskreis eine Notifizierung der anstehenden Neuregelung bei der Europäischen Kommission für geboten. Ohne diese Absicherung müssten Steuerberater bei jeder erbschaftsteuerlichen Beratung mit ihren Mandanten einen Haftungsausschluss vereinbaren oder auf den Abschluss sog. Steuerklauseln drängen. Diese Steuerklauseln würden dazu führen, dass Vermögensübertragungen für den Fall rückgängig gemacht werden können, dass sich die Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes im Nachhinein als unionsrechtswidrig erweist.</p>
<p>Zugleich betont der Arbeitskreis, dass sich die beihilfenrechtlichen Probleme und Haftungsrisiken durch eine Neuregelung vermeiden ließen, die eine Absenkung der Steuersätze bei gleichzeitiger Reform des Bewertungsrechts und einem Verzicht auf die weitere Privilegierung von Betriebsvermögen vorsähe. Wie der Gesetzgeber diese ordnungspolitisch und verfassungsrechtlich bessere Lösung umsetzen könnte, hat der Arbeitskreis in einer Studie skizziert, die bei dem DWS-Institut oder online unter <a title="www.dws-institut.de" href="http://www.dws-institut.de/">www.dws-institut.de</a> kostenfrei erhältlich ist.</p>
<p>Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) wird von der Bundessteuerberaterkammer und den Steuerberaterkammern getragen. Unterstützt von zwei wissenschaftlichen Arbeitskreisen befasst es sich mit steuerrechtlichen und berufsrechtlichen Grundsatzfragen. Mit einem Gutachtendienst, Fortbildungsveranstaltungen und Fachschriften steht das DWS-Institut Steuerberaterinnen und Steuerberatern in berufspraktischen Fragen zur Verfügung.</p>
e128165
Test Haus-News August 2016
e128166
2016-06-29
Testartikel
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Hier steht der Einleitungstext zu "Neues aus dem Hause DWS"
<p>Hier steht der Haupttext zu "Neues aus dem Hause DWS"</p>
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Test Haus-News Juli 2016
e128032
2016-06-29
Test "Neues aus dem Hause DWS"
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Hier steht der Einleitungstext zu "Neues aus dem Hause DWS"
<p>Hier steht der Haupttext zu "Neues aus dem Hause DWS"</p>